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Regionalplanung

Regionale Entwicklungskonzepte

Regionale Entwicklungs­konzepte sind ein bewährtes Instrument zur Erarbeitung gemeinsamer Vorstellungen über die zukünftige räumliche Entwicklung einer Region. Sie erweisen sich auch im Hinblick auf die zunehmenden gemeinde­übergreifenden Frage­stellungen der Raumentwicklung als wertvolle Basis, um die vom Baugesetz geforderte Erarbeitung regionaler Planungs­grundlagen und Abstimmung kommunaler Planungen zu gewährleisten.

Karte aus einem regionalen Entwicklungs­konzept von zofingenregio (2010).

Das Baugesetz verlangt keine regionalen Konzepte. Es steht den regionalen Planungs­verbänden frei, ihre Entwicklungs­vorstellungen auch in anderer Form zu dokumentieren (etwa als Leitbild, Strategie oder Charta). Konzepte sind nicht eigentums­verbindlich. Die Verbindlichkeit können die regionalen Planungsverbände selbst bestimmen.

Die Abteilung Raumentwicklung unterstützt die regionalen Planungs­verbände bei ihrer Projektarbeit. Ansprechpartner sind die Kreisplanerinnen und Kreisplaner der beiden Sektionen Orts-, Siedlungs- und Regionalplanung.