Hauptmenü

Massnahmenpläne

Gämsen

Die Bejagung der rund 400 Gämsen im Aargauer Jura orientiert sich am kantonalen Massnahmenplan Gämse. Nach einem starken Bestandesanstieg und einer deutlichen Ausbreitung konnte sie im Jahr 2010 auf die Liste der jagdbaren Wildarten aufgenommen werden.

Die Gämse war im Schweizer Jura schon immer heimisch. Aussetzungen und natürliche Wiedereinwanderungen sowie ein Jagdverbot führten dazu, dass sich die Bestände im Aargauer Jura vergrösserten. Sie findet in ruhigen und mit Felsen durchsetzten Wäldern im Jura ideale Lebensräume.

Gamsrudel auf einer schneebedeckten, offenen Fläche im Aargauer Jura
Gämsen werden im Aargau seit 2010 wieder bejagt (© S. Grosswiler)

Der Massnahmenplan regelt die Voraussetzungen und Vorgaben für eine kontrollierte Bejagung der Bestände. Diese beinhaltet die Gründung eines Hegerings, alljährliche Bestandserhebungen, Abschussanträge, -entscheide, und -meldungen, strikte Vorgaben bezüglich Anzahl, Alter und Geschlecht der zu erlegenden Gämsen, sowie ein Jahrestreffen mit Trophäenschau. Gämsen südlich der Autobahn A1 und führende Muttertiere bleiben geschützt.

Das vorsichtige Management sichert das Vorkommen der Gämsen und soll mögliche Konflikte (ausgelöst bsp. durch Wildschäden) auf ein Minimum reduzieren.