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Informationen für Fischerinnen und Fischer

Angeln im Kanton Aargau

Wie ist das Angeln im Kanton Aargau organisiert? Wie komme ich zu einer Angelerlaubnis?

Voraussetzung zum Angelfischen im Kanton Aargau ist der Sachkundenachweis (SaNa) und eine Fischerkarte.

Fischereireviere und Fischerkarten

Die Gewässer des Kantons Aargau sind in Fischereireviere aufgeteilt, an denen jeweils verschiedene Fischereirechte gelten. Pro Revier und Jahr werden durch Pächter respektive Revierbesitzer eine gewisse Anzahl Fischerkarten verkauft. Eine Liste der Gewässer mit den jeweiligen Pächtern respektive Revierbesitzern finden Sie auf der Seite Fischereirevierkarten online. Eine Ausnahme gilt für den Hallwilersee, welcher nicht verpachtet wird (Hallwilerseekarte bestellen). Zusätzlich gilt an gewissen Strecken von Rhein, Aare, Limmat, Reuss und am Hallwilersee das Freianglerrecht. Inhaber eines Sachkundeausweises können Freiangler- und Hallwilerseekarten bestellen.

Wann und wie darf gefischt werden?

Für die einzelnen Fisch- und Krebsarten gelten klare Regelungen, wann und wie ein Fang erlaubt ist. Die Schonbestimmungen und die erlaubten Gerätschaften sind in der kantonalen Fischereiveiverordnung aufgeführt.

Fangstatistik

Gefangene Fische müssen in der Fischfangstatistik festgehalten werden. Freiangler und Bezüger einer Hallwilerseekarte finden die Statistik auf der Rückseite ihrer Fischerkarte. Ende Jahr muss die Fangstatistik an die Sektion Jagd & Fischerei zugestellt oder direkt digital erfasst werden.

Forelle, Äsche oder Hecht?

Die Befischungsintensität variiert zwischen den Tierarten und -gruppen. Felchen, Forelle, Äsche, Hecht und Barbe gehören zu den oft und gerne befischten Fischarten. Krebse und Muscheln werden im Kanton Aargau selten oder nicht fischereilich genutzt.