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Bauen & Energie

Vollzugshilfen und Formulare zum Energiegesetz und zur Energieverordnung

Die Vollzugshilfen und Merkblätter gewährleisten einerseits ein grosses Mass an Rechtsgleichheit und ermöglichen andererseits im Einzelfall flexible und angepasste Lösungen.

Berücksichtigen die Vollzugsbehörden und die Bau- und Haustechnikfachleute diese Vollzugshilfen und Merkblätter, so können sie davon ausgehen, dass sie die baurelevanten Aspekte des eidgenössischen und kantonalen Energierechts rechtskonform vollziehen.

Vollzugshilfen

Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen − Kostennachweis nach §22 EnergieV

Gemäss den Anforderungen nach §22 EnergieV ist der Nachweis der wirtschaftlichen Tragbarkeit von neuen Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen anhand eines Vergleichs der Jahreskosten verschiedener Heizungsanlagen zu führen.

Für die Vereinfachung des Vollzugs wird eine Berechnungshilfe zur Verfügung gestellt. Die Wegleitung zur Bedienung des Nachweis-Tools sowie die einzusetzenden Energiekosten und der Diskontsatz sind im Tool integriert und dort nachzuschlagen.

Kostennachweis nach §22 (XLSX, 4 Seiten, 176 KB)

Der Kostennachweis nach § 22 EnergieV befreit nicht vom Nachweis der energetischen Massnahmen. Der Nachweis nichterneuerbarer Energie gemäss § 8 EnergieV (EN-1a, 1b oder 1c) sowie EN-3 "Heizungs- und Warmwasseranlagen" müssen separat nachgewiesen werden. Die Formulare EN-1sowie EN-3 finden Sie unter www.endk.ch.

Pflicht zur Nutzung der Solarenergie nach §26a EnergieV

Mit dem Art. 45a EnG wird die Pflicht eingeführt, bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 an der Fassade oder auf dem Dach, eine Solaranlage zu installieren.

Die dazugehörenden Detailbestimmungen sind in § 26a in der Energieverordnung (EnergieV, SAR 773.211) geregelt.

Berechnungshilfe zu § 26a (PDF, 2 Seiten, 122 KB)

Merkblatt zur Nutzung der Solarenergie nach § 26a (PDF, 6 Seiten, 353 KB)

EnDK – Vollzugshilfen

Ein zentraler Punkt ist die Harmonisierung der kantonalen energierechtlichen Anforderungen. In diesem Zusammenhang sind die "Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich" (MuKEn) erarbeitet worden. Die Umsetzung der Mustervorschriften erfolgt durch die einzelnen Kantone. Um den Vollzug der Vorschriften zu vereinheitlichen, sind die vorliegenden Vollzugshilfen geschaffen worden.

EnDK - Vollzugshilfen

Eidgenössischer Gebäudeidentifikator (EGID)

Im Rahmen der Registerharmonisierung wurde jedem Gebäude eine eindeutige Nummer, der sogenannte eidgenössische Gebäudeidentifikator (EGID) zugewiesen.

Über das Geoportal des Bundes können die Gebäude mittels Adresse oder EGID lokalisiert und visualisiert werden.

Geoportal des Bundes

Formulare

TitelDatumThema
EnDK Kantonshauptformular und technische Formulare- () Energienachweis
Kontrolle am Bau, Januar 2012 (PDF, 4 Seiten, 122 KB)Januar 2012Checklisten und Meldeformulare
Kontrolle am Bau, Januar 2012 (ausfüllbar) (RTF, 4 Seiten, 930 KB)Januar 2012Checklisten und Meldeformulare

Merkblätter

Die nachfolgenden Dokumente enthalten weitere Erläuterungen und weisen auf spezielle kantonale Eigenheiten der Gesetzgebung oder des Vollzugs hin.

TitelDatumThema
Merkblatt zur Nutzung der Solarenergie nach §26a (PDF, 6 Seiten, 353 KB)Dezember 2023Solarenergienutzung im Neubau
Wintergarten (PDF, 4 Seiten, 325 KB)Dezember 2022Wärme- und Kälteschutz von Gebäuden
Kühlung in Wohnbauten (PDF, 10 Seiten, 913 KB)Juni 2020Wärme- und Kälteschutz von Gebäuden
Gebäudemodernisierung mit Schutzraum (PDF, 4 Seiten, 211 KB)Dezember 2016Wärme- und Kälteschutz von Gebäuden
Transportable Bauten (Container, Modulbauten) (PDF, 4 Seiten, 1,1 MB)November 2016Wärme- und Kälteschutz von Gebäuden
Gebäudeeingänge mit grossem Publikumsverkehr (PDF, 4 Seiten, 2,0 MB)- () Wärme- und Kälteschutz von Gebäuden
Aufzugsanlagen - Wärmeverluste verhindern (PDF, 4 Seiten, 472 KB)März 2004Wärme- und Kälteschutz von Gebäuden
Übergangsregelung Minergie Standard und SIA 380/1 (PDF, 1 Seite, 84 KB)Februar 2017Minergie
Minergie papierloses Dossier Infoblatt (PDF, 1 Seite, 52 KB)- () Minergie

Broschüren

Die nachfolgenden Broschüren enthalten weitere Erläuterungen und weisen auf spezielle kantonale Eigenheiten der Gesetzgebung oder des Vollzugs hin.