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Für Einrichtungen

Angebotsplanung

Der Kanton Aargau ist gemäss Bundesverfassung verpflichtet, für Menschen mit Behinderungen ein angemessenes Betreuungsangebot und eine ausreichende Sonderschulung zu schaffen.

Die Angebotsplanung stellt gemäss dem Betreuungsgesetz sicher, dass für alle Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen differenzierte Angebote zur Verfügung stehen, die dem individuellen schulischen, betreuerischen und pflegerischen Bedarf dieser Menschen entsprechen. Durch die Angebotsplanung soll der Kanton Aargau die benötigten Plätze bedarfsgerecht planen und die verfügbaren Mittel optimal einsetzen können.

Bedarfsprognose und Angebotsplanung

Prozess der Bedarfsprognose und Angebotsplanung

Alle vier Jahre wird eine grundsätzliche Überarbeitung der Bedarfsprognose im Kanton Aargau vorgenommen und darauf basierend eine neue Angebotsplanung erstellt. Zweck dieser umfassenden Überarbeitung ist es, langfristige Entwicklungen und Trends zu prognostizieren, strategische Entscheidungen für das bereitzustellende Angebot zu treffen sowie eine Planung der Platzzahlen auf Ebene des Kantons bereitzustellen. Im Rahmen einer jährlichen Aktualisierung werden die Bedarfsprognose ergänzt und zudem laufende Planungsfragen behandelt, so beispielsweise die Feststellung einer Überbelegung in einem Angebotsbereich und das Ergreifen entsprechender kurzfristiger Massnahmen.

Angebotsplanung 2022–2026 (PDF, 44 Seiten, 383 KB)

Leistungsbeschaffung

Zurzeit wird für die Leistungen Aufsuchende Familienarbeit (AFAB) und Pflegeplatzierungen über Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege (DAF) für die Jahre 2025 und 2026 basierend auf der Angebotsplanung 2022–2026 eine Leistungsbeschaffung durchgeführt. Dies wurde bereits bei der Leistungsbeschaffung für die Periode 2022 bis 2024 in Aussicht gestellt. Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie die Abteilung SHW unter shw@ag.ch .