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Anerkannte Einrichtungen

Infrastrukturvorhaben

Infrastrukturvorhaben von Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen mit Anerkennung sind genehmigungspflichtig.

Als Infrastrukturvorhaben gelten Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Bauvorhaben, die über einen Investor finanziert werden, Kaufvorhaben von Immobilien sowie die Miete von Liegenschaften.

Voraussetzung für die Bearbeitung der Anmeldung eines Infrastrukturvorhabens ist das Vorliegen der auf die Einrichtungsstrategie abgestimmten Liegenschaftsstrategie.

Ablauf

Das Vorgehen bei einem Infrastrukturvorhaben entnehmen Sie den Richtlinien für Infrastrukturvorhaben. Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständige Fachperson der Sektion Aufsicht.

Das gemeinsam mit AVUSA erarbeitete Handbuch Liegenschaftsvorhaben und -finanzierung liefert Antworten zu häufigen Fragen.

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