Hauptmenü

Anerkannte Einrichtungen

Berichterstattung

Anerkannten Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen reichen dem Kanton Aargau einmal jährlich die Dokumente zur Berichterstattung ein.

Die Erfüllung der Leistungsvereinbarung muss jährlich durch die Einrichtung und das Departement Bildung, Kultur und Sport überprüft werden. Dabei werden Dokumente zur quantitativen und qualitativen Leistungserbringung, über aktuelle und finanzielle Entwicklungen sowie über die Rechnungsführung und Jahresrechnung eingefordert.