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Fokus Schulgeschichte(n)

Schulorganisation

Bei der Kantonsgründung 1803 sah sich der Kanton Aargau im Schulwesen vor grosse Herausforderungen gestellt. Mit dem ehemaligen Berner Aargau, dem vormals österreichischen Fricktal, der Grafschaft Baden und den Freien Ämtern besass der Aargau Gebiete mit unterschiedlichen Lehrbüchern und Lehrtraditionen. Mit der "Allgemeine Schulordnung" von Kaiserin Maria Theresia war 1774 im Fricktal die Schulpflicht für alle Kinder vom 6. bis zum 14. Lebensjahr eingeführt worden.

Aufbau eine Schulwesens

Beim Aufbau seines Schulwesens profitierte der Kanton Aargau auch von den Erfahrungen der Helvetik, zum Beispiel von den Ergebnissen der durch den Minister Philipp Albert Stapfer 1799 durchgeführten Schulumfrage. Die aargauischen Schulgesetze verlangten unter anderem die Einführung und die Durchsetzung der allgemeinen Schulpflicht, die Verkleinerung der Schulklassen oder die Verbesserung des Unterrichts. Durch Subventionen förderte der Kanton den Bau von Schulhäusern durch die Gemeinden. Zudem griffen die Schulgesetze neue Herausforderungen auf. Ab 1835 wurde zum Beispiel die Mädchenbildung gesetzlich geregelt und ab 1865 die Errichtung von Anstalten für behinderte, arme oder schwererziehbare Kinder in die gesetzliche Regelung mit einbezogen.

Aufsicht über Schule

Vor dem Schulgesetz von 1805 überwachte einzig der Kantonsschulrat das Schulwesen. 1853 wurde er durch die Erziehungsdirektion ersetzt. 1863 wurde der Erziehungsdirektion ein Erziehungsrat zur Seite gestellt. Ab 1808 wurde die Wahl der Inspektoren und die Beaufsichtigung der Schulen von den Bezirksschulräten durchgeführt. Die lokale Aufsicht über die Dorfschule teilte sich die Gemeinde mit den Sittengerichten und den Pfarrern. Mit dem Schulgesetz von 1835 übernahmen die Schulpflegen diese Aufgaben.

Entwicklung der Schulgesetze

Erste Seite des Schulgesetzes 1835
Schulgesetz von 1835

Die Schulgesetze bis 1835 konzentrierten sich vorerst auf die Gemeindeschulen, während weiter gehende Bedürfnisse wie eine Kantonsschule für die Elitebildung von privaten Mäzenen getragen wurden. Die 1802 gegründete Kantonsschule wurde jedoch vom Kanton unterstützt und 1813 verstaatlicht. Mit der Einrichtung eines Lehrerseminars legte der Aargau den Grundstein für eine gute Lehrerausbildung. Das Schulgesetz von 1835 schuf sowohl für die Gemeindeschulen wie auch die privat geführten Institutionen erstmals eine einheitliche Grundlage. Das Schulgesetz von 1940 ist das erste Schulgesetz, welches einer Volksabstimmung unterworfen wurde. Das Gesetz von 1981 reagiert auf die einschneidenden gesellschaftlichen Veränderungen wie beispielsweise die Gleichstellung der Geschlechter.

Schulgesetz vom 16. Mai 1805

Erste Seite des Schulgesetzes von 1805
Schulgesetz von 1805

Der junge Kanton Aargau fühlte sich dem Gedankengut der Aufklärung verpflichtet. Deshalb schenkte er der Bildung besondere Beachtung. Man war der Ansicht, dass nur mit einer guten Bildung der Mensch seine politischen Rechte wahrnehmen könne. Bereits am 26. Juni 1803 setzte die Regierung, der Kleine Rat, einen Kantonsschulrat als oberste Behörde des aargauischen Schulwesens ein.

Der Kanton Aargau sah sich vor grosse Herausforderungen gestellt. So war die Lehrerausbildung wenig vereinheitlicht. Es gab grosse Schulklassen und kaum eine Kontrolle des Schulwesens. Das Schulgesetz vom 16. Mai 1805 schuf erste Grundlagen, wobei frühere Schulgesetze wie die im ehemals vorderösterreichischen Fricktal seit 1774 geltende Schulordnung die kantonale Gesetzgebung prägten. Das Gesetz von 1805 beschränkte die Schülerzahl auf maximal 80 Kinder pro Klasse. Es regelte in Ansätzen die Schulpflicht und die Bereitstellung der Schullokale. Ausserdem enthält das Gesetz rudimentäre Bestimmungen über die Einstellung und die Besoldung von Lehrern sowie über die Kontrollorgane des Schulwesens.

Schulgesetz von 1805 (PDF, 5 Seiten, 405 KB)

Quelle

Sammlung der in Kraft bestehenden Kanton Aargauischen Gesetze und Verordnungen, Bd. 2, S. 195-202.

Literatur

150 Jahre Kanton Aargau im Lichte der Zahlen, 1803-1953. Herausgegeben vom Regierungsrat des Kantons Aargau. Aarau 1954.

Das Gesetz über die Primarschulen vom 21. Juni 1822

Erste Seite des Schulgesetzes von 1822
Schulgesetz von 1822

Das Schulgesetz von 1822 spiegelte die heterogene Schullandschaft nicht vollständig wieder. Der Staat förderte ausschliesslich die Gemeindeschulen, während alle anderen Institutionen im Schulbereich auf private Bürger-initiativen zurückgingen. Der Kanton beteiligte sich finanziell an den privaten Schulen oder verstaatlichte diese auch, wie beispielsweise 1813 die Kantonsschule. Das Schulgesetz von 1822 regelte aber weiterhin ausschliesslich die Primarschulen.

Das Schulgesetz von 1822 verankerte zudem mit dem Bezirkschulrat ein weiteres Aufsichtsgremium über die Gemeindeschulen. An sich hatte der Kantonsschulrat bereits 1808 Schulräte für die Bezirke eingesetzt, welche 1818 eine eigene gesetzliche Grundlage erhielten. Die Bezirkschulräte als Gremium beaufsichtigten die Sittengerichte und die Gemeinderäte in schulischen Angelegenheiten, während die einzelnen Mitglieder der Bezirkschulräte als Schulinspektoren tätig waren.

Schulgesetz von 1822 (PDF, 7 Seiten, 220 KB)

Quelle

Sammlung der Gesetze und Verordnungen des Kantons Aargau, Bd. 3, S. 343-350.

Literatur

150 Jahre Kanton Aargau im Lichte der Zahlen, 1803-1953. Herausgegeben vom Regierungsrat des Kantons Aargau. Aarau 1954.

Gesetz über die Einrichtung des gesamten Schulwesens im Kanton Aargau vom 8. April 1835

Mit der neuen Verfassung von 1831 übernahm der Kanton Aargau das Schulwesen als staatliche Aufgabe. Für die Organisation des Schulwesens verwies die Verfassung auf ein noch zu schaffendes Schulgesetz. Das massgeblich von Heinrich Zschokke und Seminardirektor Augustin Keller geprägte Schulgesetz von 1835 trug dem neuen Verfassungsauftrag Rechnung. Im neuen Schulgesetz erhielten sämtliche damals am Schulwesen beteiligten Institutionen eine rechtliche Grundlage.

Im Gegensatz zu den Schulgesetzen von 1805 und 1822 führte der federführende Kantonsschulrat eine breit abgestützte Umfrage durch. Neben den Berichten der Schulinspektoren und Bezirkschulräte nahmen die betroffenen Institutionen sowie die Gemeinden oder Lehrer zum Entwurf Stellung. Aus den Stellungnahmen lassen sich grundsätzliche Ausführungen zum damaligen Schulwesen sowie eine intensive Auseinandersetzung mit dem Schulgesetz herauslesen. Der Kleine Rat legte 1833 einen ersten Entwurf vor. 1834 konnte die eingesetzte Kommission ihren Bericht dazu vorlegen. Nach einer intensiven Diskussion im Grossen Rat wurde das Gesetz 1835 gutgeheissen.

Schulgesetz von 1835 (PDF, 22 Seiten, 1,3 MB)

Quelle

Neue Sammlung der Gesetze und Verordnungen des Kantons Aargau, Bd. 2, S. 7-52.

Literatur

150 Jahre Kanton Aargau im Lichte der Zahlen, 1803-1953. Herausgegeben vom Regierungsrat des Kantons Aargau. Aarau 1954

Heinrich Zschokke (1771 - 1848) : eine Biografie. Werner Ort. Baden : hier + jetzt 2013

Schulgesetz für den Kanton Aargau vom 1. Juni 1865

Das Aargauer Schulgesetz vom 1. Juni 1865 wurde massgeblich durch den damaligen Regierungsrat und späteren Bundesrat Emil Welti (1825-1899) mit gestaltet. Das Gesetz galt als die Krönung seines Schaffens als Regierungsrat.

Durch das Gesetz wurde der Unterricht durch die Realfächer und das Turnen ausgebaut und in den Fortbildungsschulen obligatorisch französisch eingeführt. Der Unterricht fand neu in 8 Jahreskursen statt. Die konfessionellen Schulen wurden aufgehoben; die letzte konfessionelle Schule verschwand 1896. Die Arbeitsschule wurde für Mädchen ab dem dritten Schuljahr obligatorisch. Zudem wurde eine Arbeitsschule pro Gemeinde zwingend vorgeschrieben. Die Mädchen durften zudem die Bezirksschule besuchen.

Neben die 1853 errichtete Erziehungsdirektion trat neu der Erziehungsrat - gewissermassen als Nachfolger des 1852 aufgehobenen Schulrates - mit weitreichenden Kompetenzen im Bereich der Schulaufsicht. Die bestehenden Lehrervereine wurden zur kantonalen Lehrerkonferenz zusammengeschlossen.

Schulgesetz von 1865/66 (PDF, 22 Seiten, 2,2 MB)

Quelle

Gesetzes-Sammlung für den eidgenössischen Kanton Aargau, Bd. 6, S. 19-60.

Literatur

150 Jahre Kanton Aargau im Lichte der Zahlen, 1803-1953. Herausgegeben vom Regierungsrat des Kantons Aargau. Aarau 1954.

Schulgesetz für den Kanton Aargau vom 20. November 1940

Schulklasse von 1941
Altes Schulhaus, Baden, 1941 © Lehrmittelverlag Zürich

Bereits ab 1877 wurde eine Totalrevision des Schulgesetzes im Grossen Rat vorberaten. Der Grosse Rat beriet zudem zwischen 1908 und 1909 sowie zwischen 1931 und 1933 zwei weitere Gesetzesentwürfe. Erst der Gesetzesvorschlag von 1938 führte schliesslich zur angestrebten Gesetzesrevision, welche in der Volksabstimmung vom 18. Mai 1941 angenommen wurde.

Bis zur Verabschiedung des neuen Schulgesetzes wurden nach Bedarf neue Gesetze verabschiedet. So erhielten die Lehrer über die Lehrerbesoldungsgesetze höhere Löhne und eine Alterszulage. Mit dem Schulgesetz von 1940 wurden diese einzelnen Entwicklungen zusammengeführt. Das Schulgesetz von 1940 verankerte zum Beispiel den unentgeltlichen Unterricht. Ausserdem sah das Schulgesetz eine höhere Subventionierung von Schulhäusern, Anstalten für bildungsfähige behinderte Kinder oder den Bau für Turnhallen vor. Zudem wurden die Kompetenzen zwischen den Schulpflegen und den Bezirkschulräten differenziert und die Wahlfähigkeit der Frauen in die Aufsichtsgremien bis in den Erziehungsrat eingeführt.

Schulgesetz von 1940 (PDF, 13 Seiten, 793 KB)

Brief der Aarg. Gemeinnützigen Gesellschaft betreffend Revision des Schulgesetzes (PDF, 2 Seiten, 1,7 MB)

Quelle

Gesetzessammlung für den eidgenössischen Kanton Aargau. Neue Folge, Bd. 16, S. 301-325.

Literatur

150 Jahre Kanton Aargau im Lichte der Zahlen, 1803-1953. Herausgegeben vom Regierungsrat des Kantons Aargau. Aarau 1954.

Schulgesetz vom 17. März 1981

Klassenfoto von 1981
Bezirksschule Burghalde, 1d, Baden 1981 © Lehrmittelverlag Zürich

Das Gesetz von 1981 reagierte auf die einschneidenden gesellschaftlichen Veränderungen jener Zeit. Im schulischen Bereich wurden die Geschlechter gleichgestellt, indem Mädchen und Knaben eine gleichwertige Ausbildung erhielten. Der sonderpädagogische Unterricht wurde unentgeltlich sowie ein schulpsychologischer Dienst und die Kleinklassen eingerichtet. Die Schulzeit umfasste nun neun Schuljahre und es wurden Angebote zur Berufsberatung geschaffen. Der Kindergarten zählte neu zur Volksschule und wurde unter die Aufsicht der Schulpflege gestellt. Ausserdem wurde der Lehrmittelverlag um ein didaktisches Zentrum ergänzt.

Weiter erhielten Eltern mehr Rechte. Der Austausch zwischen Eltern und Schule wurde gerade bei der Ergreifung von sonderpädagogischen Massnahmen sowie bei der Versetzung verbessert. Das Gesetz schuf zudem die Grundlagen zur Einführung von Elternräten. Schüler durften sich ab der Mittelstufe zu Interessensgruppen zusammenschliessen.

Schulgesetz von 1981 (PDF, 13 Seiten, 547 KB)

Quelle

Aargauische Gesetzessammlung, Bd. 10, S. 529-553.

Literatur

Schmidt, Sonja. Das Schulgesetz von 1981 - ein Meilenstein in der Aargauer Schulgeschichte? In: Aufklärung bis in die Niederungen. Politik im Schweizer Mittelland : Festschrift zur Verabschiedung von Dr. Arthur Schmid als Regierungsrat. Aarau 1993,

S. 53-61.