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Gesundheit & Prävention

Schulzahnpflege

Alle Schülerinnen und Schüler haben Anrecht auf eine Zahnkontrolle pro Jahr. Dafür erhalten sie bei Schuleintritt einen Zahnkontrollausweis (Gutscheinheft). Zusätzlich besucht regelmässig eine Fachkraft für Schulzahnprophylaxe den Unterricht. Dabei steht die Prävention im Vordergrund.

Zahnbecher
© Kanton Aargau

Beim Eintritt eines Kindes in die Volksschule erhalten die Eltern ein Gutscheinheft für jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchungen. Das Heft berechtigt die Schülerinnen und Schüler ab dem Kindergarten zu einer jährlichen kostenlosen Kontrolluntersuchung. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt kann frei gewählt werden. Sie/er trägt im Gutscheinheft die Befunde der Kontrolluntersuchungen ein.

Zahnärztliche Kontrolluntersuchung

Gutscheinheft
Gutscheinheft für die Volksschule. © Kanton Aargau

Für die Eltern / gesetzliche Vertretung

Das Heft bleibt im Besitz der Eltern. Die Kosten der Kontrolluntersuchungen werden von der Wohnortsgemeinde übernommen. Das Heft ist zur jährlichen Kontrolle bei der Zahnärztin bzw. beim Zahnarzt mitzubringen.

Für die Zahnärztin bzw. den Zahnarzt

Durch die Zahnärztin bzw. den Zahnarzt ist die Rubrik "Befund" auszufüllen. Ebenso besteht die Möglichkeit, Bemerkungen zu notieren, beispielsweise Angaben zu Karies, Füllungen, kieferorthopädischen Vermutungsdiagnosen. Der seitliche Abschnitt ist vorperforiert und dient der Abrechnung mit der Finanzverwaltung des Wohnorts der Kinder und Jugendlichen. Der Abschnitt ist nach der Kontrolle herauszutrennen und mit der Zahnarztrechnung/Sammelrechnung bis spätestens einen Monat nach Schuljahresende an die jeweilige Wohnortsgemeinde zu schicken.

Kosten

Die jährlichen Untersuche beim Zahnarzt oder bei der Zahnärztin werden von der Wohnortsgemeinde der Schülerinnen und Schüler finanziert. Eine allfällige Behandlung erfolgt zu Lasten der Erziehungsberechtigten.

Schulzahnprophylaxe

Die Fachkräfte für Schulzahnprophylaxe leisten vom 1. Kindergartenjahr bis zum Ende der 6. Primarschulklasse in der Regel mindestens vier Einsätze pro Jahr. Einsetzbar ist, wer die von der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft Aargau (SSO Aargau) empfohlenen Ausbildungskurse erfolgreich abgeschlossen hat. Die Aufgaben und Pflichten der Fachkräfte für Schulzahnprophylaxe sind in einem kantonal einheitlichen Pflichtenheft geregelt.

Mehr zum Thema

Fachpersonen und Schulen finden weitere Informationen und Dokumente im Schulportal.

Rechtliche Grundlagen