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Besondere Förderung

Psychomotorik-Therapie

Psychomotorik-Therapie unterstützt Kinder und Jugendliche, die in ihrer Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Motorik oder in ihrem Verhalten beeinträchtigt sind.

Psychomotorik-Therapie beginnt in der Regel frühestens mit dem Eintritt in den Kindergarten und endet spätestens mit dem Austritt aus der Volksschule.

Sie umfasst:

  • Abklärungen und Kontrollen
  • Therapie und Kurzinterventionen
  • fachliche Beratung und Anleitung der Lehrpersonen
  • fachliche Beratung und Anleitung der Eltern
  • Prävention und Projekte

Zuweisung

Psychomotorik-Therapie setzt eine Zuweisung durch einen Arzt oder eine Ärztin voraus. Die Leitung des Ambulatoriums entscheidet nach fachlichen Kriterien über den wirkungsvollsten Einsatz der vorhandenen Ressourcen. Die Aufnahme erfolgt im Einverständnis mit den Inhabern der elterlichen Sorge.

Psychomotorik-Therapie ist unentgeltlich, wenn sie von einem nach Betreuungsgesetz anerkannten Ambulatorium durchgeführt wird.

Zu den anerkannten Psychomotorik-Ambulatorien