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Begabungsförderung

Musik

Zusätzliche musikalische Förderung steht Schülerinnen und Schülern zu, die grundsätzlich über das Potenzial verfügen, eine Berufsausbildung im musikalischen Bereich zu absolvieren.

Einzelförderung im Instrumentalunterricht ermöglicht, dass besonders begabte Kinder und Jugendliche ausserordentliche Leistungsziele erreichen können. Die besondere Begabung muss nachgewiesen sein. Dies geschieht meist durch den mCheck.

Zusätzliche musikalische Förderung wird in der Regel ab der 6. Klasse gewährt, ist aber auch früher möglich, wenn die musikalische Entwicklung nachgewiesenermassen deutlich schneller und erfolgreicher verläuft.

Ablauf

Portfolio

Schüler und Schülerinnen, welche die Kriterien der Begabtenförderung erfüllen, stellen ein Portfolio zusammen. Dies geschieht eventuell mit der Unterstützung der Instrumentallehrpersonen / Lehrperson. Es dokumentiert die ausserordentliche Leistungsfähigkeit im musikalischen Bereich.

Lernvereinbarung

Die Instrumentallehrperson vereinbart mit der Schülerin oder dem Schüler die Ziele der musikalischen Förderung. Diese werden in einer Lernvereinbarung festgehalten. Zwischen Instrumentallehrperson, Eltern und Schüler oder Schülerin findet ein jährliches Standortgespräch zur Überprüfung und Neuanpassung der Lernvereinbarung statt.

Kosten

Das Departement BKS beteiligt sich an der zusätzlichen Förderung.

Mehr zum Thema

Für Schulen

Weitere Informationen für Lehrpersonen, insbesondere zur Anmeldung finden Sie im Schulportal.

Rechtliche Grundlagen

Verordnung über den Instrumentalunterricht (SAR 421.391)