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Schulstufen

Primarschule

Die Primarschule dauert sechs Jahre und umfasst die 1. bis 6. Klasse.

Übertritt aus dem Kindergarten

Die Kindergartenlehrperson empfiehlt das Kind am Ende des Kindergartens zum Übertritt in die Primarschule (Empfehlungsverfahren). Wenn zwischen den Eltern und der Schule keine Einigung zustande kommt, entscheidet die zuständige Stelle der Gemeinde über die Zuweisung.

Grundsätzliches

In den ersten Schuljahren werden die Persönlichkeit des Kindes sowie sein Sinn für gemeinschaftliches Arbeiten gestärkt und Fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt. Besondere Sorgfalt wird auf die Entfaltung im Bereich der musischen Fächer Musik, Gestalten und Bewegung und Sport gelegt. Nach und nach wird ein grösseres Gewicht auf Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit gelegt.

Der Unterricht berücksichtigt den unterschiedlichen Stand der Lernfähigkeiten und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler durch die Differenzierung des Lernangebots. Zu den individuellen Lernprozessen gehören Teilschritte in Partner- und Teamarbeit. Ermutigung, Anerkennung, Fehlertoleranz und Abwechslung bei den Lernformen unterstützen den Lernprozess.

Die Lernziele und Lerninhalte der Primarschule sind im Lehrplan der Volksschule festgelegt.

Für den Übertritt in die Oberstufe gilt das Empfehlungsverfahren.

Besondere schulische Bedürfnisse

Das Schulgesetz legt fest, dass für Kinder und Jugendliche mit besonderen schulischen Bedürfnissen eine spezielle Förderung angeboten wird.

  • Der Gemeinderat entscheidet, ob Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten grundsätzlich in Kleinklassen oder mit heilpädagogischer Unterstützung in Regelklassen (IHP) gefördert werden sollen.
  • Die zuständige Stelle (Gemeinderat oder Schulleitung) entscheidet, ob Kinder und Jugendliche mit einem ausgewiesenen Sonderschulungsbedarf in der Sonderschule oder in der Regelklasse mit zusätzlicher Unterstützung (verstärkte Massnahmen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen) gefördert werden.
  • Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen können in der Regelklasse mit geeigneter Unterstützung (Begabungsförderung) gefördert werden.
  • Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, erhalten während einer bestimmten Zeit zusätzliche Unterstützung (Deutsch als Zweitsprache DaZ) beim Erlernen der deutschen Sprache.

Einschulungsklasse

Schulpflichtige, aber noch nicht in allen Teilen schulfähige Kinder haben in grösseren Gemeinden die Möglichkeit, die Einschulungsklasse (EK) zu besuchen. Der Lehrstoff der 1. Primarschulklasse wird verteilt auf zwei Jahre erarbeitet. Am Ende der Einschulungsklasse erfolgt in der Regel ein definitiver Übertritt in die 2. Klasse der Primarschule.

Kleinklasse

Kleinklassen dienen der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten, die dem Unterricht in Regelklassen nicht zu folgen vermögen. Lernziele und Stoffpläne sowie die Pflichtstunden der entsprechenden Regelklassen sind für die Kleinklassen wegleitend, aber nicht verbindlich. Die Klassengrösse ist aufgrund der besonderen Bildungsbedürfnisse der Lernenden kleiner als in den Regelklassen.

Innerhalb der Kleinklasse gibt es weder eine Beförderung noch eine Rückversetzung. Schülerinnen und Schüler, welche die Lernziele der Regelschule erreichen, erhalten am Ende des Schuljahrs zusätzlich zum Lernbericht ein Zeugnis und werden in die ihrem Bildungsstand entsprechende Regelklasse versetzt.