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Struktur & Organisation

Schulführung

Die Volksschule wird in den Gemeinden durch den Gemeinderat und die Schulleitung geführt.

In der geleiteten Schule übernimmt

  • der Gemeinderat die strategische und finanzielle (politische) Führung und
  • die Schulleitung die operative (betriebliche) Führung.

Die Schulführung steht im Dienst der Schülerinnen und Schüler und sorgt für gute Unterrichtsbedingungen. Die Schulführung setzt sich ein für gute Arbeitsbedingungen der Lehrpersonen. Die Schulleitung ist verantwortlich für die Qualitätsentwicklung der Schule.

Gemeinderat

Der Gemeinderat ist oberstes Führungsorgan der Schule und übernimmt folgende Funktionen:

  • Er hat die Verantwortung für die Weiterentwicklung der ganzen Schule, für die Einhaltung der kantonalen Vorgaben, die Festlegung der Ziele und lokalen Rahmenbedingungen und die strategische Führung.
  • Als Anstellungsbehörde stellt er Schulleitung und Lehrpersonen an und löst Arbeitsverhältnisse auf.
  • Er führt die Schulleitung und beurteilt sie.
  • Er trifft die beschwerdefähigen Entscheide. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Laufbahnentscheide, also die Versetzung in eine andere Klasse am Ende des Schuljahres, den Wechsel in einen anderen Schultyp oder die Zuweisung in ein anderes schulisches Angebot.
  • Er hat die Option, alle beschwerdefähigen schulischen Entscheide wie auch Entscheide im Bereich der Personalführung von Lehrpersonen und Schulleitungen an eines seiner Mitglieder oder an die Schulleitung zu delegieren.

Schulleitung

Die Schulleitung wird vom Gemeinderat respektive vom Vorstand einer Kreisschule angestellt. Die Aufgaben der Schulleitung gliedern sich in fünf Bereiche:

  • Gestaltung und Entwicklung der Schule (pädagogische Führung)
  • Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
  • Personalführung
  • Organisation und Administration
  • Information und Kommunikation

Mehr zum Thema

Gemeindebeteiligung am Personalaufwand der Volksschule

Die Volksschule ist eine Verbundaufgabe zwischen Kanton und den Gemeinden resp. Gemeindeverbänden. Entsprechend beteiligen sich beide an den Lohnkosten der Volksschulen gemäss Gemeindebeteiligungsdekret (SAR 411.250). Die entsprechenden Budgetierungsgrundlagen und Abrechnungen befinden sich im Schulportal.

Für Gemeiderätinnen und Gemeinderäte

Erklärvideo zur Führung der Volksschule

Rechtliche Grundlagen