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Struktur & Organisation

Privatkindergärten / Privatschulen & private Schulung

Kinder und Jugendliche können im Kanton Aargau ihre Schulpflicht auch im Rahmen eines bewilligten Privatkindergartens beziehungsweise einer bewilligten Privatschule oder in privater Schulung zuhause erfüllen.

Die Bildungsziele und der Lehrplan haben jenen der öffentlichen Schulen zu entsprechen. Die Kosten für den Besuch des Privatkindergartens bzw. der Privatschule oder der privaten Schulung gehen vollständig zu Lasten der Eltern.

Privatkindergärten und Privatschulen

Privatkindergärten und Privatschulen stehen unter staatlicher Aufsicht und sind bewilligungspflichtig. Die Bewilligung muss beim Erziehungsrat beantragt werden. Die Trägerschaft von Privatkindergärten und von Privatschulen ist vertrauenswürdig und legt weltanschauliche und religiöse Ansichten offen. Privatschulen dürfen sich in ihrem Wesen und in der pädagogischen Orientierung von der öffentlichen Schule unterscheiden.

Bewilligte Privatkindergärten und Privatschulen

Schulpflichtige Kinder, die ihren Wohnsitz im Kanton Aargau haben und einen Privatkindergarten oder eine Privatschule besuchen, haben zu den gleichen Bedingungen Zugang zum Instrumentalunterricht an der Oberstufe und zu den Therapien und Schuldiensten wie die Kinder an den öffentlichen Schulen.

Liste der bewilligten Privatkindergärten und -schulen

Bewilligte Privatkindergärten und -schulen ab 1. August 2022
Privatkindergarten /PrivatschuleGemeindeStufe
Atrium Schule für individuelle Fortbildung5442 FislisbachCoaching für 12 Monate, Oberstufe
Children’s World AG5408 EnnetbadenKindergarten
Forum 44 Aarau5001 AarauAbschlussjahr Oberstufe
Forum 44 AG Baden5400 BadenOberstufe
Gwunderschule GmbH5600 LenzburgPrimarstufe
Ipso International School AG4310 RheinfeldenKindergarten, Primarstufe, Oberstufe
Kairos Schulen AG5600 LenzburgOberstufe
Kantonsspital Aarau AG, Kindergarten Zwärglihuus5000 AarauKindergarten
Lernpodium5430 WettingenPrimarstufe ab 4. Klasse, Oberstufe
Montessori Schule Lenzburg5400 LenzburgKindergarten, Primarstufe
Neue Schule am GREENPARK8967 WidenPrimarstufe
Privatschule A bis Z5734 ReinachPrimarstufe
Privatschule "am Mutschälle"8966 Oberwil-LieliPrimarstufe
Privatschule Lern mit AG5610 WohlenPrimarstufe, Oberstufe
Privatschule Lernhaus5200 BruggOberstufe
Privatschule Memory5606 MägenwilPrimarstufe
Privatschule Sonnenweg5616 MeisterschwandenKindergarten, Primarstufe, Oberstufe
Privatschule Wirkstadt5077 ElfingenKindergarten, Primarstufe
Privatschule Papillon4663 AarburgKindergarten, Primarstufe
Quadrius Schule für Individuelles Lernen5034 SuhrKindergarten, Primarstufe, Oberstufe
Rudolf Steiner Kindergarten Rheinfelden4310 RheinfeldenKindergarten
Rudolf Steiner Schule Aargau5503 SchafisheimKindergarten, Primarstufe, Oberstufe
salta, Schulalternative Aargau/Solothurn5722 GränichenPrimarstufe, Oberstufe
Schule im Grünen5400 BadenPrimarstufe
Schule Naturspielwald5400 BadenKindergarten, Primarstufe 1.+2. Klasse
Stiftung Kinderhaus Montessori Lägern5430 WettingenKindergarten
Tagesschule drive5000 AarauPrimarstufe, Oberstufe
Tagesschule FLOW5463 WislikofenKindergarten, Primarstufe, Oberstufe
Tagesschule nach Montessori5200 BruggKindergarten, Primarstufe
Tagesschule Wannenhof GmbH5726 UnterkulmPrimarstufe

Private Schulung

Die Schulpflicht kann auch im Rahmen einer privaten Schulung erfüllt werden. Die private Schulung schulpflichtiger Kinder durch die Eltern, Pflegeeltern oder durch eine Drittperson muss der zuständigen Schulführung gemeldet werden. Die Inhaber der elterlichen Sorge haben zu gewährleisten, dass ihre Kinder genügend geschult werden.

Die private Schulung steht unter staatlicher Aufsicht. Aufnahme und Beendigung einer privaten Schulung sind gestützt auf die Verordnung über die Volksschule der Schulleitung mindestens 14 Tage im Voraus zu melden. Die Aufnahme einer privaten Schulung ist in der Regel nur auf Semesterbeginn möglich. Die Schulführung fordert die Eltern auf, den Nachweis des genügenden Unterrichts (regelmässiger, strukturierter Unterricht, Einhalten des Lehrplans, Leistungsnachweise der Kinder, u.a.) zu erbringen. Es besteht eine Meldepflicht durch die Schulführung an das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS). Die Überprüfung des genügenden Unterrichts erfolgt regelmässig durch die Schulaufsicht in Absprache mit der Schulführung vor Ort.