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Beurteilung & Übertritte

Einschätzungsbogen & Beurteilungsinstrumente

Pro Schuljahr wird im Kindergarten ein Einschätzungsbogen, ab der Primarschule werden ein Zwischenbericht und ein Jahreszeugnis ausgestellt.

Im Kindergarten wird der Entwicklungsstand mit einem Einschätzungsbogen festgehalten. Ab der 1. Klasse der Primarschule erfolgt die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler im Kanton Aargau mit dem Zwischenbericht am Ende des ersten Semesters und dem Jahreszeugnis bzw. dem Lernbericht am Ende des Schuljahrs. Als Grundlage für die Beurteilung dient ein Beurteilungsdossier.

Kindergarten

Im Kindergarten wird der Entwicklungsstand der Kinder jährlich mit einem Einschätzungsbogen festgehalten. Die Lehrperson dokumentiert darin, welche Kompetenzen das Kind bereits erworben hat. Sie kann daraus geeignete Ziele ableiten, die das Kind in seiner Entwicklung unterstützen. Der Einschätzungsbogen basiert auf den Lernzielen, die der Aargauer Lehrplan Volksschule für den Kindergarten festlegt.

Der Einschätzungsbogen wird im 1. und 2. Kindergartenjahr von der verantwortlichen Lehrperson ausgefüllt und den Eltern abgegeben. Er ist ein förderorientiertes Instrument, das im Sinne einer Standortbestimmung eingesetzt wird.

Primarschule und Oberstufe

Mädchen hält ihre Zeugnismappe in den Händen
© Kanton Aargau

Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler gehört zum Lehr- und Lernprozess und richtet sich an der Volksschule Aargau nach folgenden Eckwerten:

Die Beurteilung ist förderorientiert: Mit dem Zwischenbericht erhalten die Lernenden nach dem ersten Semester gezielte Rückmeldungen, die ihren Lernprozess unterstützen und ihnen Möglichkeiten zur Entwicklung aufzeigen.

Die Beurteilung ist leistungsorientiert und selektiv:
Mit dem Jahreszeugnis wird Bilanz gezogen über die Lernprozesse eines Schuljahres und es wird festgehalten, inwiefern die geforderten Lernziele erreicht worden sind.

Die Beurteilung erfolgt ganzheitlich und erfasst neben der Sachkompetenz der Schüler und Schülerinnen auch deren Selbst- und Sozialkompetenz.

Im Zentrum der Beurteilung stehen die persönlichen Fortschritte der Lernenden genauso wie der Stand gemessen an den Lernzielen des Aargauer Lehrplans Volksschule.

Beurteilen ist ein Prozess, in den neben den Lehrpersonen auch die Lernenden, die Erziehungsberechtigten und andere Beteiligte miteinbezogen sind.

Zwischenbericht

Nach dem ersten Schulhalbjahr erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Zwischenbericht. Darin werden die Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz beurteilt. Die Leistungen in den einzelnen Fächern werden mit einer Note bewertet.

Zusätzlich zur Note werden die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch (ab der 3. Klasse der Primarschule) und Französisch (ab der 5. Klasse der Primarschule) in Worten beurteilt. Ebenso werden die Selbst- und Sozialkompetenz in Worten beurteilt. In der 1. Klasse der Primarschule sowie in den beiden Jahren der Einschulungsklasse erfolgt die Leistungsbeurteilung ausschliesslich in Worten.

Die Noten und die Wortbeurteilungen im Zwischenbericht dienen der Standortbestimmung. Die Lernenden erhalten gezielte Rückmeldungen, die ihren Lernprozess unterstützen und ihnen Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen. Der Zwischenbericht eignet sich als Grundlage für ein Gespräch zwischen der verantwortlichen Lehrperson, den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler. Der Zwischenbericht entscheidet nicht über die Beförderung in die nächste Klasse.

Jahreszeugnis

Am Ende des Schuljahrs erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Jahreszeugnis mit Noten. Darin wird festgehalten, inwiefern die Lernziele gemäss Aargauer Lehrplan Volksschule erreicht worden sind. Grundlage für die Ermittlung der Jahresnote sind die Beurteilungsbelege (Prüfungen, aussagekräftige Arbeiten oder Nachweise von mündlichen Leistungen) des ganzen Schuljahrs. Der Notendurchschnitt im Jahreszeugnis entscheidet über den Wechsel in die nächste Klasse.

In der 1. Klasse der Primarschule sowie in den beiden Jahren der Einschulungsklasse erfolgt die Leistungsbeurteilung ausschliesslich in Worten. Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Lernbericht. Über den Wechsel in die 2. Klasse entscheidet die Klassenlehrperson aufgrund einer Gesamtbeurteilung.

Wird eine Beurteilung der Selbst-, oder Sozialkompetenz von den Lernenden oder deren Eltern ausdrücklich gewünscht oder sind im zweiten Semester bedeutende Veränderungen festgestellt worden, so werden am Ende des Schuljahrs einzelne Aspekte oder ganze Bereiche der Selbst- und Sozialkompetenz mit einer separaten Beilage zum Jahreszeugnis erneut in Worten beurteilt.

Beurteilungsdossier

Für jede Schülerin und jeden Schüler wird während des Schuljahrs ein Beurteilungsdossier geführt. Darin werden Nachweise von mündlichen Leistungen, Prüfungen und aussagekräftige Arbeiten abgelegt. Die Schülerinnen und Schüler können Dokumente, die den Lernprozess aus ihrer Sicht anschaulich dokumentieren, ebenfalls in das Beurteilungsdossier legen. Mit diesem Dossier können die Lehrpersonen bei Gesprächen mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern im Einzelnen aufzeigen, welche Leistungen die Lernende oder der Lernende erbracht hat, wie die Beurteilung zustande kam und wie sie von der Lehrperson gewichtet wird.

Die Lehrperson legt pro Schulhalbjahr mindestens so viele Belege im Beurteilungsdossier ab, wie im Aargauer Lehrplan Volksschule für das zu beurteilende Fach Wochenstunden festgelegt sind. Schülerinnen und Schüler und deren Eltern haben das Recht, das Beurteilungsdossier einzusehen.

Beurteilung und Promotion bei angepassten Lernzielen

Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen schulischen Bedürfnissen können in der Regelklasse angepasste Lernziele gesetzt werden. So kann z.B. im Zeitraum, in dem fremdsprachige Schülerinnen und Schüler Förderung in Deutsch als Zweitsprache erhalten oder wenn längerfristig eine heilpädagogische Unterstützung erforderlich ist, nach angepassten Lernzielen gearbeitet werden.

Elternbroschüre

Die Elternbroschüre informiert über die Form und den Zeitpunkt von Leistungsbeurteilungen.

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