Der Kanton Aargau kann Gelder für den Besuch eines ausserkantonalen Lehrgangs sprechen, sofern hierfür eine rechtliche Grundlage vorliegt.
Kostengutsprachen basieren auf dem Regionalen Schulabkommen (RSA), der Berufsfachschulvereinbarung (BFSV) oder bilateralen Abkommen.
Gesuchseinreichung per E-Mail
Gesuche um Kostengutsprache können per sofort nur noch bearbeitet werden, wenn diese per E-Mail an mittelschule.bks@ag.ch eingereicht werden. Per Post eingereichte Gesuche werden bis auf Weiteres nicht bearbeitet.
Kostengutsprache
Für eine Kostenübernahme ist es unabdingbar, dass neben den Aufnahmebedingungen des Schulortskantons auch jene des Kantons Aargau erfüllt sind.
Für folgende Lehrgänge können Gesuche um Kostengutsprache eingereicht werden:
- Gymnasium
- Fachmittelschule / Fachmaturität
- Wirtschaftsmittelschule / Informatikmittelschule
- Lehrgänge als Vorbereitung auf einen Hochschulstudiengang (Passerellenlehrgang, Vorbereitungskurs Pädagogik, PreCollege Musik, Zusatzmodule Gesundheit)
- Maturitätslehrgang für Erwachsene
Für Schülerinnen und Schüler aus dem Fricktal, die eine Mittelschule in Basel-Stadt oder Basel-Landschaft besuchen möchten, muss keine Kostengutsprache beantragt werden.
Kostengutsprache beantragen
Für Aargauer Schülerinnen und Schüler kann für oben genannte Lehrgänge ein Gesuch um Kostengutsprache eingereicht werden.
Voraussetzungen
Für eine Kostenübernahme müssen neben den Aufnahmebedingungen des Schulortskantons auch jene des Kantons Aargau erfüllt sein. Dies gilt für sämtliche oben genannte Lehrgänge, sofern diese im Kanton Aargau angeboten werden. Mögliche Gründe für eine Kostengutsprache können sein:
- Vom Wohnort der Schülerin oder des Schülers ist das gewählte kantonale Bildungsangebot mit dem öffentlichen Verkehr nur unter hohem zeitlichem Aufwand zu erreichen.
- Eine Schülerin oder ein Schüler möchte ein Bildungsangebot nutzen, das der Kanton Aargau nicht anbietet und für das Zahlungsbereitschaft besteht.
- Ausserordentliche Umstände liegen vor.
Für eine Kostengutsprache für einen ausserkantonalen Besuch des Passerellenlehrgangs, des Vorbereitungskurses Pädagogik, des PreCollege Musik und des Maturitätslehrgangs für Erwachsene gelten die Bestimmungen des folgenden Merkblatts.
Voraussetzung für eine Kostengutsprache für einen ausserkantonalen Besuch eines Vorkurses Pädagogik auf Niveau I ist neu, dass die Zulassungsprüfung zum Lehrgang an der AME erfolgreich durchlaufen wird.
Ablauf
- Schritt 1: Die Schülerin / der Schüler respektive die Eltern nehmen Kontakt mit der ausserkantonalen Schule auf und klären deren Bereitschaft zur Aufnahme ab.
- Schritt 2: Die aufnahmebereite Schule oder die Schülerin / der Schüler respektive die Eltern reichen ein schriftliches Gesuch mit Begründung und den weiter unten aufgeführten Unterlagen an das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS), Abteilung Berufsbildung und Mittelschule, Sektion Mittelschule, Bachstrasse 15, 5001 Aarau ein oder elektronisch an mittelschule.bks@ag.ch
- Schritt 3: Die Sektion Mittelschule prüft das Gesuch auf Grundlage des RSA, der BFSV oder der bilateralen Abkommen und sendet den Entscheid der aufnehmenden Schule, der zuständigen Person in der Bildungsverwaltung des Schulortskantons und der Schülerin / dem Schüler respektive den Eltern zu.
- Schritt 4: Im Falle einer Genehmigung des Gesuchs stellt die Schule dem Departement BKS Rechnung.
Benötigte Unterlagen
- Gesuchsformular: In allen Fällen ist das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular beizulegen.
- Personalienblatt: Für Studierende, die ausserkantonal einen Lehrgang als Vorbereitung auf einen Hochschulstudiengang oder eine Maturitätsschule für Erwachsene besuchen möchten, ist das ausgefüllte und unterzeichnete Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons beizulegen.
- Zeugnis: Gesuchen um Kostengutsprache für eine ausserkantonale Mittelschule ist das Notenblatt für die Anmeldung an die Mittelschulen der Bezirks- oder Sekundarschule beizulegen. Von Schülerinnen und Schüler, die die Aargauer Aufnahmeprüfung an eine Mittelschule bestanden haben, ist eine diesbezügliche Bestätigung mitzusenden.
- Wohnsitzbestätigung: Bei unmündigen Schülerinnen und Schülern ist eine Wohnsitzbestätigung der Eltern (bzw. der gesetzlichen Vertretung) unter namentlicher Erwähnung des Kindes beizulegen. Bei mündigen Auszubildenden ist eine Wohnsitzbestätigung gemäss den Vorgaben des Personalienblatts zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons beizulegen.
- Ausserordentliche Umstände müssen ausführlich dokumentiert werden, z.B. durch Arztzeugnisse oder ähnliches.
Fristen & Termine
Die Gesuchsstellung erfolgt optimalerweise zu Beginn des letzten Semesters vor dem geplanten Eintritt in den Lehrgang. Bei Beginn des Lehrgangs im Herbstsemester muss das Gesuch bis spätestens am 30. April im Departement BKS eingereicht werden, bei Beginn im Frühlingssemester bis am 30. Oktober.
Kosten
Kosten für Schulmaterialien, Reisespesen und dergleichen sind nicht Teil der Kostengutsprache und gehen deshalb zu Lasten der Schülerin / des Schülers respektive der unterhaltspflichtigen Personen. Bei ausserkantonalen Angeboten, die den Besuch einer Hochschule vorbereiten, oder beim Besuch einer Maturitätsschule für Erwachsene können zusätzlich persönliche Studiengelder anfallen, die ebenso durch die Studierende / den Studierenden respektive der unterhaltspflichtigen Personen zu übernehmen sind.
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Gesuch um Kostengutsprache (PDF, 2 Seiten, 142 KB)
- Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (PDF, 1 Seite, 171 KB)
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Bei allfälligen Problemen beachten Sie bitte die Hinweise zur Verwendung von elektronischen PDF-Formularen im "Mein Konto" auf ag.ch
Rechtliche Grundlagen
- Regionales Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (SAR 400.300) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Berufsfachschulvereinbarung (SAR 400.562) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Abkommen über die Aufnahme von Schülern und Schülerinnen aus dem Kanton Aargau (Bezirk Muri) in die Kantonsschule Zug und von Schülern und Schülerinnen aus dem Kanton Zug (Einwohnergemeinde Hünenberg) in die Bezirks- und Sekundarschule Sins (SAR 420.510) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Abkommen über die Aufnahme von Schülern und Schülerinnen aus dem Kanton Aargau (Bezirk Muri) in das Gymnasium Bethlehem in Immensee (SAR 420.520) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an basellandschaftlichen Gymnasien (SAR 420.530) (öffnet in einem neuen Fenster)
Gesuche von Nachwuchsleistungssportlerinnen und -sportler sind der Sektion Sport zukommen zu lassen. Für den Besuch eines ausserkantonalen Berufsmaturitätslehrgangs für Erwachsene (BM II) ist das Gesuch um Kostengutsprache BM II einzureichen.