Hauptmenü

Anhörungen & Vernehmlassungen

Projekt eAnhörungen

Mit dem SmartAargau-Projekt "eAnhörungen" wird der Anhörungsprozess zu öffentlichen Anhörungen im Kanton Aargau vollständig digitalisiert und in "Mein Konto" integriert. Die Einführung von eAnhörungen ist per Ende September 2020 vorgesehen.

Jetzt auf "Mein Konto" registrieren

Für Anhörungsteilnahmen ist künftig ein Benutzerkonto in "Mein Konto" notwendig. Organisationen müssen ausserdem eine Organisation angelegt haben und ihre Konto-Angaben (u.a. ID-Nr. beginnend mit "J") der Projektleitung per E-Mail zustellen.

Mit der Strategie Digitale Transformation "SmartAargau" beschleunigt der Regierungsrat des Kantons Aargau seit Sommer 2018 die Modernisierung der Verwaltung und fördert gezielt Vereinfachungen und Digitalisierungsvorhaben.

Als eines der ersten Projekte wurde beschlossen, dass öffentliche Anhörungen künftig digital über "Mein Konto" durchgeführt werden sollen. Das Projekt dazu trägt den Namen "eAnhörungen". Seit Oktober 2018 befasst sich unter der Leitung der Kommunikation des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) ein departementsübergreifendes Fachteam mit der Umsetzung und Realisierung des Projekts.

Die Einführung von eAnhörungen ist per Ende September 2020 vorgesehen.

Projektinformationen

Das Projekt in Kürze

Mit dem Projekt "eAnhörungen" wird der Anhörungsprozess im Kanton Aargau zu öffentlichen Anhörungen vollständig digitalisiert und in "Mein Konto" integriert. Damit wird die Anhörungsteilnahme zu einer Online-Dienstleistung des Kantons Aargau und es ändern sich die Voraussetzungen, um an einer Anhörung teilzunehmen (siehe nächster Abschnitt). Dies ermöglicht künftig eine attraktivere Anhörungsteilnahme.

Vorteile für Anhörungsteilnehmende

  • Der Anhörungsfragebogen wird künftig nicht mehr als ePDF zur Verfügung gestellt, sondern als integrierter Online-Fragebogen. Dadurch entfallen allfällige Probleme beim Öffnen des Anhörungsfragebogens.
  • Innerhalb der Anhörungsfrist ist ein einfaches Zwischenspeichern der bereits notierten Antworten möglich. Dadurch kann die Beantwortung eines Anhörungsfragebogens unkompliziert unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.
  • Im Namen einer Organisation (Partei, Verband, Gemeinde etc.) können im gleichen Anhörungsfragebogen mehrere Personen Antworten ausarbeiten und notieren.
  • Nach dem Einreichen einer Stellungnahme soll automatisch ein Exemplar des ausgefüllten Anhörungsfragebogens in "Mein Konto" abgelegt werden. Dadurch kann online auf bereits eingereichte Stellungnahmen zugegriffen werden. Ausserdem lässt sich jede eingereichte Stellungnahme lokal abspeichern.
  • Eingeladene Adressaten einer Anhörung werden an den Ablauf einer Anhörungsfrist erinnert, wenn sie zu einem bestimmten Zeitpunkt noch keine Stellungnahme eingereicht haben.

Vorteile für die Verwaltung

Auf Seiten der Verwaltung ermöglicht die Umstellung des Anhörungsprozesses auf "eAnhörungen" Vereinfachungen und Effizienzgewinne.

Voraussetzungen zur Anhörungsteilnahme ab September 2020

Wie bisher werden alle Unterlagen zu einer öffentlichen Anhörung auf dem kantonalen Webauftritt unter Anhörungen & Vernehmlassungen aufgeschaltet und sind frei einsehbar.

Mit der Integration des Anhörungsprozesses in "Mein Konto" ändern sich die Voraussetzungen, um den Anhörungsfragebogen zu beantworten. Da dies künftig eine Online-Dienstleistung ist, müssen alle Anhörungsteilnehmenden ein Benutzerkonto in "Mein Konto" besitzen und angemeldet sein. Organisationen (Parteien, Verbände, Gemeinden etc.) müssen ausserdem zusätzlich in "Mein Konto" in einer "Organisation" registriert sein. So können Organisationen auch künftig an eAnhörungen teilnehmen.

Eine postalische Anhörungsteilnahme ist künftig nicht mehr vorgesehen.

Registrierung auf dem Smart Service Portal und Mitteilen der Kontoangaben

Damit das Projekt "eAnhörungen" erfolgreich umgesetzt werden kann und möglichst viele Anhörungsadressaten von Beginn an von den neuen Funktionen profitieren, sind gewisse Vorarbeiten notwendig. Dazu zählen:

  1. Persönliche Registrierung auf "Mein Konto"
  2. Nur für Organisationen: Anschliessendes Anlegen einer Organisation in "Mein Konto" und möglichst rasch Mitteilen des Namens und der Organisations-ID der angelegten Organisation per E-Mail an die Projektleitung an e-anhoerungen@ag.ch . Dies ermöglicht später eine eindeutige Identifikation im Rahmen des digitalen Anhörungsprozesses.

Hinweise: Die Kontonummer der Organisation beginnt immer mit einem "J". Ausserdem können in einer Organisation in "Mein Konto" mehrere Personen hinterlegt werden. Gemeinden müssen aktuell keine Organisation anlegen.

Zur Durchführung der einzelnen Schritte und für weitere Hinweise und Erläuterungen konsultieren Sie bitte die untenstehende Anleitung.

Unterstützung für die Vorarbeiten

Teilnahme an eAnhörungen kurz erklärt

Um dieses Video anzusehen, benötigen Sie einen aktuellen Browser sowie aktiviertes JavaScript in Ihrem Browser.

Häufige Fragen und Antworten zum Projekt "eAnhörungen"

Was ist die Grundlage des Projekts "eAnhörungen"?

Der Regierungsrat beschleunigt seit Sommer 2018 mit der Strategie Digitale Transformation "SmartAargau" gezielt die Modernisierung der Verwaltung und fördert Vereinfachungen und Digitalisierungsvorhaben. Als Teil des ersten Massnahmenpakets wurde unter dem Projektnamen "eAnhörungen" beschlossen, dass öffentliche Anhörungen künftig digital über "Mein Konto" durchgeführt werden.

Wie lautet die Zielsetzung des Projekts "eAnhörungen"?

Mit dem Projekt "eAnhörungen" wird der Anhörungsprozess im Kanton Aargau vollständig digitalisiert und in "Mein Konto" integriert. Damit wird die Anhörungsteilnahme zu einer Online-Dienstleistung des Kantons Aargau.

Weshalb ist das Projekt "eAnhörungen" sinnvoll?

In Gesellschaft und Wirtschaft findet eine rasante Digitalisierungsentwicklung statt. Damit steigt der Druck auf die Kantone, ihre Dienstleistungen und Angebote entsprechend anzupassen.

Sowohl für die Anhörungsteilnehmenden als auch für die Verwaltung ermögicht die Umstellung des Anhörungsprozesses auf "eAnhörungen" Verbesserungen und Vereinfachungen.

Was bleibt gleich und was ändert sich mit "eAnhörungen"?

Wie bisher sind alle Unterlagen zu öffentlichen Anhörungen auf der Kantonswebseite unter Anhörungen & Vernehmlassungen einsehbar. Dafür ist wie bisher keine Anmeldung in "Mein Konto" notwendig.

Mit der Integration des Anhörungsprozesses in "Mein Konto" ändert sich die Voraussetzung, den Anhörungsfragebogen auszufüllen und einzureichen. Weil man dazu neu eine Online-Dienstleistung in Anspruch nimmt, muss man dafür in "Mein Konto" angemeldet sein. Wer noch kein Benutzerkonto in "Mein Konto" besitzt, muss sich einmalig registrieren. Organisationen wie Parteien, Verbände, Gemeinden, etc. müssen ausserdem in "Mein Konto" eine Organisation anlegen.

Eine postalische Anhörungsteilnahme ist künftig nicht mehr vorgesehen.

Ist eine postalische Anhörungsteilnahme gar nicht mehr möglich?

Der Kanton Aargau setzt darauf, künftig sämtliche Stellungnahmen zu öffentlichen Anhörungen digital zu erhalten. Die Digitalisierung bietet Vorzüge und Möglichkeiten, den heutigen Anhörungsprozess zu verbessern.

Ist die Anhörungsteilnahme aus wichtigen Gründen über "Mein Konto" nicht möglich, besteht die Möglichkeit einer postalischen Zustellungsform der Unterlagen und der Teilnahme. Dazu muss man die jeweilige geschäftsverantwortlichen Person kontaktieren um das weitere Vorgehen zu klären. Der zuständige Kontakt ist bei den Unterlagen der jeweiligen Anhörung zu finden.

Wie wurden wichtige Adressaten von Anhörungen ins Projekt miteinbezogen?

Bei der Integration des Anhörungsprozesses in "Mein Konto" steht vor allem die Beantwortung des Anhörungsfragebogens im Zentrum. Um die verschiedenen Bedürfnisse und Vorgehensweisen der Erarbeitung einer Stellungnahme zu klären und ins Projekt einfliessen zu lassen, hat die Projektleitung im Frühling 2019 eine Umfrage unter mehr als 370 Adressaten von öffentlichen Anhörungen durchgeführt. Die Rückmeldungen sind soweit möglich berücksichtigt worden und in Form von Anforderungen ins Projekt eingeflossen.

Was sind die wesentlichen Vorteile, die mit dem Projekt erzielt werden sollen?

Der Anhörungsfragebogen wird künftig als integrierter Online-Fragebogen zur Verfügung gestellt und nicht mehr als ePDF. Dadurch entfallen allfällige Probleme beim Öffnen des Anhörungsfragebogens.

Innerhalb der Anhörungsfrist ist ein einfaches Zwischenspeichern der bereits notierten Antworten möglich. Dadurch kann die Beantwortung eines Anhörungsfragebogens unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.

Im Namen einer Organisation (Partei, Verband, Gemeinde u.Ä.) können im gleichen Anhörungsfragebogen mehrere Personen Antworten ausarbeiten und notieren.

Nach dem Einreichen einer Stellungnahme wird dem Anhörungsteilnehmenden automatisch ein Exemplar des ausgefüllten Anhörungsfragebogens in "Mein Konto" abgelegt. Dadurch kann online auf bereits eingereichte Stellungnahmen zugegriffen werden. Ausserdem lässt sich jede eingereichte Stellungnahme lokal abspeichern.

Adressaten einer Anhörung werden an den Ablauf einer Anhörungsfrist erinnert, wenn sie zu einem bestimmten Zeitpunkt noch keine Stellungnahme eingereicht haben.

Top Thema - SmartAargau

Mit SmartAargau beschleunigt der Regierungsrat die Modernisierung der Verwaltung und fördert Vereinfachungen und Digitalisierungsvorhaben.