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Hinterlegte und hängige Volksinitiativen

Alle aktuell hinterlegten und hängigen Volksinitiativen des Kantons Aargau auf einen Blick.

Hinterlegte kantonale Volksinitiativen

Derzeit werden für folgende Aargauische Volksinitiative Unterschriften gesammelt:

"Für eine Totalrevision der Kantonsverfassung des Kantons Aargau"

Titel:

Aargauische Volksinitiative "Für eine Totalrevision der Kantonsverfassung des Kantons Aargau"

Text:

Gestützt auf § 64 der Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 (SAR 110.000) stellen die unterzeichnenden im Kanton Aargau stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger folgendes Initiativbegehren:

Die Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 wird totalrevidiert.

Publikation:

Veröffentlicht im Amtsblatt: 3. Februar 2023
Ablauf der Sammelfrist: 3. Februar 2024

Stand:

Unterschriftensammlung
Unterschriftenliste (PDF, 3 Seiten, 652 KB)

"Arbeit muss sich lohnen!"

Titel:

Aargauische Volksinitiative "Arbeit muss sich lohnen!"

Text:

Gestützt auf § 64 der Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 (SAR 110.000) stellen die unterzeichnenden im Kanton Aargau stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger folgendes Initiativbegehren:

Das Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG) vom 06.03.2001 (SAR 851.200) wird wie folgt geändert:

§ 5b Langzeitbezug (neu)
1 Nach einer ununterbrochenen Bezugsdauer von 2 Jahren erhält eine unterstützte Person eine pauschale Minderung des Grundbedarfs. Ausgenommen sind:
a) Kinder unter 18 Jahren;
b) Mütter und Väter mit Kindern unter 4 Monaten;
c) Personen ab 55 Jahren, die während mindestens 20 Jahren in der Schweiz erwerbstätig waren und während dieser Zeit keine Sozialhilfe bezogen haben; Erziehung- und Betreuungsgutschriften werden der Erwerbstätigkeit angerechnet;
d) erwerbstätige Personen;
e) Personen in einer Ausbildung;
f) Personen, die ein Beschäftigungsprogramm, einen Sprachkurs oder eine andere Integrationsmassnahme besuchen;
g) Personen mit einer zu mindestens 70 % ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit;
h) Andere Personen in begründeten Ausnahmefällen
2 Die Höhe der pauschalen Minderung nach § 5b Abs. 1 beträgt mindestens 5 %.
3 Das Nähere regelt der Regierungsrat.

Publikation:

Veröffentlicht im Amtsblatt: 24. April 2023
Ablauf der Sammelfrist: 24. April 2024

Stand:

Unterschriftensammlung
Unterschriftenliste (PDF, 1 Seiten, 1,1 MB)

Hängige kantonale Volksinitiativen

Derzeit sind im Kanton Aargau folgende Volksinitiativen hängig:

Klimaschutz braucht Initiative! (Aargauische Klimaschutzinitiative)

Titel:

Aargauische Volksinitiative "Klimaschutz braucht Initiative! (Aargauische Klimaschutzinitiative)"

Text:

Gestützt auf § 64 der Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 (SAR 110.000) stellen die unterzeichnenden im Kanton Aargau stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger folgendes Initiativbegehren:

Das Energiegesetz des Kantons Aargau vom 17.01.2012 (EnergieG, SAR 773.200) wird wie folgt geändert:

5. Förderungsmassnahmen
§ 16 Förderung, Förderungsinstrumente

4 Sie erfolgen nach einem vom Regierungsrat periodisch genehmigten Förderungsprogramm, in dem Ziele, Prioritäten und Kriterien für die Anwendung der Förderungsinstrumente festgelegt sind. Der Kanton schafft mit Gebäudeprogrammen die Voraussetzungen, dass alle Gebäude die jeweils geltenden energiegesetzlichen Anforderungen erfüllen. Mit Förderprogrammen sind jährlich an mindestens 3% der bestehenden Bauten und Anlagen, vorab mit Baujahr älter als 2000, die energetischen Sanierungen finanziell so zu unterstützen, dass bis 2050 alle bezweckten Sanierungen durchgeführt sind. (geändert)

5 Der Kanton setzt für die Fördermassnahmen in Gebäudesanierung und Energieeffizienzsteigerung sowie Innovationen und Pilotprojekten so viele eigene Mittel ein, dass die Summe von Sockelbeitrag und Ergänzungsleistungen gemäss CO2-Gesetz des Bundes dem Anteil der aus dem Kanton Aargau abfliessenden CO2-Abgaben entspricht. Dies erfolgt gemäss Harmonisiertem Fördermodell der Kantone oder entsprechenden zukünftigen Fördermodellen. (neu)

Publikation:

Veröffentlicht im Amtsblatt vom 12. April 2019
Ablauf der Sammelfrist (vor Fristenstillstand): 12. April 2020
Ablauf der Sammelfrist (nach Fristenstillstand): 19. Juni 2020

Zustandekommen:

Mit Beschluss vom 1. Juli 2020 hat der Regierungsrat festgestellt, dass die am 15. Juni 2020 bei der Staatskanzlei eingereichte Aargauische Volksinitiative "Klimaschutz braucht Initiative! (Aargauische Klimaschutzinitiative)", welche 3'556 gültige Unterschriften aufweist, den Formvorschriften entspricht und daher in formeller Hinsicht zustande gekommen ist.

Stand:

Feststellung der formellen und materiellen Gültigkeit durch den Grossen Rat (GR.21.92) am 15. Juni 2021. Die Vorlage wurde an den Regierungsrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, dem Grossen Rat einen Gegenvorschlag vorzulegen. Erneute Beratung der Volksinitiative am 14. März 2023 durch den Grossen Rat (GR.23.36). Die Vorlage gelangt am 18. Juni 2023 zur Abstimmung.

Unterschriftenliste (PDF, 1 Seite, 47 KB)

"Gewässer-Initiative Kanton Aargau – Mehr lebendige Feuchtgebiete für den Kanton Aargau"

Titel:

Aargauische Volksinitiative "Gewässer-Initiative Kanton Aargau – Mehr lebendige Feuchtgebiete für den Kanton Aargau"

Text:

Gestützt auf § 64 der Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 (SAR 110.000) stellen die unterzeichnenden im Kanton Aargau stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger folgendes Initiativbegehren:

§ 42 der Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 (SAR 110.000) wird wie folgt geändert:

6. Umweltschutz
a) Allgemeines
6 Kanton und Gemeinden sorgen zum Schutz und zur Vernetzung des Lebensraums Wasser dafür, dass innert zwanzig Jahren nach Inkrafttreten dieser Verfassungsbestimmung die zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität erforderlichen Feuchtgebietsflächen geschaffen werden. (neu)

Publikation:

Veröffentlicht im Amtsblatt: 28. Februar 2022
Ablauf der Sammelfrist: 28. Februar 2023

Zustandekommen:

Mit Beschluss vom 8. März 2023 hat der Regierungsrat festgestellt, dass die am 2. Februar 2023 bei der Staatskanzlei eingereichte Aargauische Volksinitiative "Gewässer-Initiative Kanton Aargau – Mehr lebendige Feuchtgebiete für den Kanton Aargau", welche 4'252 gültige Unterschriften aufweist, den Formvorschriften entspricht und daher in formeller Hinsicht zustande gekommen ist.

Stand:

Materielle Vorbehandlung zuhanden des Grossen Rats.

Unterschriftenliste (PDF, 1 Seite, 172 KB)

"Für eine Demokratie mit Zukunft (Stimmrechtsalter 16 im Aargau)"

Titel:

Aargauische Volksinitiative "Für eine Demokratie mit Zukunft (Stimmrechtsalter 16 im Aargau)"

Text:

Gestützt auf § 64 der Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 (SAR 110.000) stellen die unterzeichnenden im Kanton Aargau stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger folgendes Initiativbegehren:

Die Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 (SAR 110.000) wird wie folgt geändert:

§ 59 Stimmrecht
1 Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben, im Kanton Aargau wohnen und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. (geändert)

§ 69 Wählbarkeit, Unvereinbarkeit und Ausstand
1 In den Grossen Rat, in den Regierungsrat, in die Gerichte und in die durch diese Verfassung festgesetzten Ämter sind die Stimmberechtigten des Kantons wählbar, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Ausnahmen für die Gerichte bestimmt das Gesetz. (geändert)

Publikation:

Veröffentlicht im Amtsblatt: 7. Februar 2022
Ablauf der Sammelfrist: 7. Februar 2023

Zustandekommen:

Mit Beschluss vom 8. März 2023 hat der Regierungsrat festgestellt, dass die am 7. Februar 2023 bei der Staatskanzlei eingereichte Aargauische Volksinitiative "Für eine Demokratie mit Zukunft (Stimmrechtsalter 16 im Aargau)", welche 3'184 gültige Unterschriften aufweist, den Formvorschriften entspricht und daher in formeller Hinsicht zustande gekommen ist.

Stand:

Materielle Vorbehandlung zuhanden des Grossen Rats.

Unterschriftenliste (PDF, 1 Seite, 206 KB)

Verzeichnis der hinterlegten und hängigen Volksinitiativen (PDF, 1 Seite, 119 KB)