Abstimmung vom 22. September 2013
Am Abstimmungstermin vom 22. September 2013 konnte die Aargauer Stimmbevölkerung über folgende Vorlagen entscheiden:
Der Bundesrat unterbreitete am 22. September 2013 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:
- Vorlage 1: Volksinitiative vom 5. Januar 2012 "Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht"
- Vorlage 2: Bundesgesetz vom 28. September 2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiegesetz, EpG)
- Vorlage 3: Änderung vom 14. Dezember 2012 des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG)
Erläuterungen des Bundesrats (Sammlung)(öffnet in einem neuen Fenster)
Der Regierungsrat unterbreitete am 22. September 2013 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:
Vorlagen 4 und 5: Aargauische Volksinitiativen
Aargauische Volksinitiativen
Vorlage 4: "Ja zur ärztlichen Medikamentenabgabe" vom 12. April 2011 und
Vorlage 5: "Miteinander statt Gegeneinander" vom 27. September 2011
Gemäss heutiger Regelung in § 44 des Gesundheitsgesetzes (GesG) vom 20. Januar 2009 gilt im Kanton Aargau das sogenannte Selbstdispensationsverbot, d.h. die Abgabe von Medikamenten ist im Grundsatz nur den Apotheken erlaubt. Ärztinnen und Ärzte dürfen Medikamente lediglich im Notfall abgeben respektive unmittelbar anwenden.
Die Initiantinnen und Initianten der Initiative "Ja zur ärztlichen Medikamentenabgabe" verlangen, dass das heute geltende Verbot der Selbstdispensation durch eine Regelung ersetzt wird, die es den Ärztinnen und Ärzten generell gestattet, Medikamente abzugeben. Die Initiative will den Patientinnen und Patienten die freie Wahl ermöglichen, ob sie ihre Medikamente in einer Apotheke, über eine Versandapotheke oder in einer Arztpraxis beziehen wollen.
Die Initiative "Miteinander statt Gegeneinander" sieht demgegenüber vor, § 41 Kantonsverfassung (KV) mit zwei Bestimmungen zu ergänzen. Zum einen soll das geltende Selbstdispensationsverbot nicht nur im Gesetz, sondern auch in der Kantonsverfassung festgeschrieben werden. Zum anderen soll eine Verfassungsgrundlage zur Förderung der integrierten Verfassung durch den Kanton geschaffen werden.
Grosser Rat und Regierungsrat geben der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung gegenüber den beiden Volksinitiativen entschieden den Vorzug. Das bestehende System wird versorgungspolitisch als gute und ausgewogene Lösung beurteilt. Es gibt deshalb keinen Anlass, daran etwas zu verändern.
Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat (PDF, 32 Seiten, 197 KB)
Protokoll des Grossen Rats (Beginn allgemeine Aussprache) (PDF, 1 Seite, 151 KB)
Protokoll des Grossen Rats (Gültigkeitserklärung, Schlussabstimmung) (PDF, 160 KB)
Abstimmungsbroschüre vom 22. September 2013 (PDF, 24 Seiten, 344 KB)
Kantonale Erläuterungen als Audio-Datei (22. September 2013) (ZIP, 23.5 MB, 24,7 MB)
Hier finden Sie die Ergebnisse zur eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 22. September 2013: