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Abstimmungen

Abstimmung vom 17. Juni 2007

Am Abstimmungstermin vom 17. Juni 2007 konnte die Aargauer Stimmbevölkerung über folgende Vorlagen entscheiden:

Der Bundesrat unterbreitete am 17. Juni 2007 die folgende Vorlage zur Abstimmung:

  • Vorlage 1: Änderung vom 6. Oktober 2006 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG)

Erläuterungen des Bundesrats (Sammlung)(öffnet in einem neuen Fenster)

Der Regierungsrat unterbreitete am 17. Juni 2007 die folgende Vorlage zur Abstimmung:

Vorlage 2: Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG); Änderung vom 12. Dezember 2006

Aufgrund einer Änderung des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts dürfen die Kantone für Einbürgerungsentscheide nur noch Gebühren erheben, die höchstens die Verfahrenskosten decken. Als Folge davon muss § 15 des kantonalen Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht vom 22. Dezember 1992 angepasst werden. Da aufgrund des Bundesrechts höchstens kostendeckende Gebühren erhoben werden dürfen, besteht wenig Handlungsspielraum für die Ausgestaltung der kantonalen Gebühren.

40 Mitglieder des Grossen Rats haben verlangt, dass die vorgeschlagene Umsetzung des Bundesrechts der Volksabstimmung zu unterstellen ist (Behördenreferendum). Im Rahmen der Beratung der Gesetzesvorlage im Grossen Rat wurde insbesondere diskutiert, ob jede Gemeinde den Gebührentarif selber festlegen oder eine einheitliche kantonale Regelung gelten soll. Die klare Mehrheit des Grossen Rats war der Auffassung, dass ein einheitlicher Gebührentarif sinnvoll und angemessen ist.

Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat (2. Beratung) (PDF, 3 Seiten, 19 KB)

Protokoll des Grossen Rats (2. Beratung) (PDF, 8 Seiten, 109 KB)

Abstimmungsbroschüre vom 17. Juni 2007 (PDF, 8 Seiten, 328 KB)

Hier finden Sie die Ergebnisse zur eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 17. Juni 2007:

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