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Abstimmung vom 4. März 2018

Am Abstimmungstermin vom 4. März 2018 konnte die Aargauer Stimmbevölkerung über folgende Vorlagen entscheiden:

Der Bundesrat unterbreitete am 4. März 2018 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:

  • Vorlage 1: Bundesbeschluss vom 16. Juni 2017 über die neue Finanzordnung 2021
  • Vorlage 2: Volksinitiative vom 11. Dezember 2015 "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)"

Erläuterungen des Bundesrats (mit Abstimmungsvideos)(öffnet in einem neuen Fenster)

Der Regierungsrat unterbreitete am 4. März 2018 die folgende Vorlage zur Abstimmung:

Vorlage 3: Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz; StipG); Änderung vom 7. November 2017

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 7. November 2017 die Änderung des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz, StipG) mit 84 zu 48 Stimmen gutgeheissen. Gegen diesen Beschluss wurde mit 49 Stimmen das Behördenreferendum ergriffen. Die Vorlage untersteht deshalb der Volksabstimmung.

Der Kanton Aargau unterstützt mit Stipendien und Darlehen die Ausbildung von Personen aus finanzschwächeren Familien. 2014 ist er dem interkantonalen Stipendienkonkordat beigetreten und muss deshalb einige wenige Anpassungen an seinen rechtlichen Grundlagen vornehmen. Unabhängig davon soll zusätzlich einerseits der Kreis an Bezügern von Ausbildungsdarlehen erweitert und andererseits die Stipendienvergabe verschärft werden. Anlässlich der Beratung des Stipendiengesetzes hat der Grosse Rat zudem die Einführung des sogenannten Splittingmodells für Ausbildungen auf Tertiärstufe beschlossen. Mit dem Splittingmodell soll fortan eine Ausbildung an einer Universität, Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder höheren Fachschule nicht wie bisher vollständig in Form eines Stipendiums unterstützt werden; sondern es sind zu zwei Drittel ein Stipendium und zu einem Drittel ein rückzahlpflichtiges zinsloses Darlehen vorgesehen. Die Änderungen am Stipendiengesetz führen netto zu Entlastungen von jährlich rund 2,4 Millionen Franken.

Eine Minderheit im Grossen Rat wehrte sich gegen die Einführung des Splittingmodells und ergriff das Behördenreferendum. Die Gegner bemängeln insbesondere, dass der Kanton Aargau schon heute mit seinem Stipendienaufwand unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt liege und mit der Einführung des Splittingmodells interkantonal auf den letzten Platz fallen würde. Leidtragende seien die Personen aus finanzschwachen Familien. Zudem wird kritisiert, dass ein Teil der Einsparnisse in die Folgekosten des Splittingmodells (Bewirtschaftung der Darlehen, höhere Abgeltungen an Universitäten infolge Studienverlängerungen) fliesse.

Der Regierungsrat und die Mehrheit des Grossen Rats sind angesichts der finanziellen Situation des Kantons sowie des weiterhin hohen Spardrucks der Ansicht, dass es zumutbar ist, dass Studentinnen und Studenten nach Abschluss ihrer Ausbildung aufgrund der Aussicht auf ein höheres Erwerbseinkommen einen Teil der erhaltenen staatlichen Unterstützungsleistung zurückzahlen. Sie empfehlen deshalb diese Vorlage zur Annahme.

Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat (PDF, 12 Seiten, 350 KB)

Protokoll des Grossen Rats (Beginn Beratung) (PDF, 2 Seiten, 71 KB)

Protokoll des Grossen Rats (Beratung, Schlussabstimmung) (PDF, 3 Seiten, 185 KB)

Abstimmungsbroschüre vom 4. März 2018 (PDF, 24 Seiten, 802 KB)

Kantonale Erläuterungen als Audio-Datei (ZIP, 28,7 MB)

Hier finden Sie die Ergebnisse zur eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 4. März 2018:

Zu den Resultaten

Die Ergebnisse der eidg. und kant. Volksabstimmung vom 4. März 2018 wurden als Beilagen zum Amtsblatt Nr. 10(öffnet in einem neuen Fenster) vom 9. März 2018 publiziert.

Amtsblattbeilage vom 9. März 2018 (eidg. Resultate vom 4. März 2018) (PDF, 3 Seiten, 195 KB)

Amtsblattbeilage vom 9. März 2018 (kant. Resultate vom 4. März 2018) (PDF, 2 Seiten, 163 KB)

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Informationen zu den Ersatzwahlen auf Bezirks- und Kreisebene finden Sie hier.