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Abstimmung vom 25. November 2018

Am Abstimmungstermin vom 25. November 2018 konnte die Aargauer Stimmbevölkerung über folgende Vorlagen entscheiden:

Der Bundesrat unterbreitete am 25. November 2018 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:

  • Vorlage 1: Volksinitiative vom 23. März 2016 "Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)"
  • Vorlage 2: Volksinitiative vom 12. August 2016 "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)"
  • Vorlage 3: Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten)

Erläuterungen des Bundesrats (mit Abstimmungsvideos)(öffnet in einem neuen Fenster)

Der Regierungsrat unterbreitete am 25. November 2018 die folgenden Vorlagen zu Abstimmung:

Vorlage 4: Aargauische Volksinitiative "JA! für euse Wald" vom 14. Februar 2017

Vertreter des Aargauischen Försterverbands, des Aargauischen Waldwirtschaftsverbands sowie des Verbands der Aargauischen Ortsbürgergemeinden haben am 14. Februar 2017 die Volksinitiative "JA! für euse Wald" mit 10'568 gültigen Unterschriften eingereicht.

Die Initiative will die durch die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer erbrachten Leistungen zu Gunsten der Allgemeinheit – die sogenannten gemeinwirtschaftlichen Leistungen – neu durch den Kanton abgelten lassen. Zusätzlich zur bisherigen finanziellen Unterstützung sollen neu Beiträge für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, für die Pflege des Schutzwaldes und für Leistungen zugunsten der Erholung ausbezahlt werden. Für die Holzförderung und für Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel soll der Kanton Beiträge entrichten können. Die finanziellen Forderungen der Initiantinnen und Initianten belaufen sich gesamthaft auf rund 16 Millionen Franken an kantonalen Mitteln respektive Fr. 25.– pro Kantonseinwohnerin und Kantonseinwohner pro Jahr.

Bund und Kanton leisten heute finanzielle Beiträge an die Sicherung zukünftig wertvoller und widerstandsfähiger Waldbestände (Jungwaldpflege), für Leistungen zugunsten der biologischen Vielfalt (Naturschutzprogramm Wald) sowie an die Aufgaben der Forstreviere. Pro Jahr werden rund 6 Millionen Franken an die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer ausbezahlt. Dies entspricht rund Fr. 9.– pro Kantonseinwohnerin und Kantonseinwohner. Werden nur die Kantonsbeiträge berücksichtigt, liegt die jährlich ausbezahlte Summe bei 4,5 Millionen Franken, respektive knapp Fr. 7.– pro Kopf.

Der Regierungsrat und eine Mehrheit des Grossen Rats haben sich gegen das Begehren ausgesprochen. Dies aus folgenden Gründen:

  • Mit der Annahme der Initiative würde die Eigenverantwortung der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer geschwächt.
  • Die Kernaufgaben der Ortsbürgergemeinden – die fachgerechte Nutzung und Pflege des Waldes – sollen nicht durch öffentliche Beiträge unterstützt werden.
  • Die Finanzierung von Erholungsleistungen des Waldes ist auf Stufe Gemeinde zu regeln.
  • Der Schutz der Waldböden ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Infolge starker Erweiterung der beitragsberechtigen Waldeigentümerinnen und -eigentümer (Privatwald) ist mit administrativen Mehraufwänden zu rechnen.
  • Die bisherigen Kantonsbeiträge würden fast vervierfacht, was nicht finanzierbar ist.

Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat (PDF, 18 Seiten, 704 KB)

Protokoll des Grossen Rats (PDF, 2 Seiten, 167 KB)

Vorlage 5: Verfassung des Kantons Aargau (Ständeratswahlrecht für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer); Änderung vom 28. August 2018

Bisher können Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer – gestützt auf das Bundesrecht – an eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen, nicht jedoch an den Ständeratswahlen. Dies soll geändert werden. In der Verfassung des Kantons Aargau und im Gesetz über die politischen Rechte soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer an den Ständeratswahlen teilnehmen können.

Stimmberechtigt sind nach § 59 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Aargau alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, im Kanton Aargau wohnen und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Diese Bestimmung wird mit einem weiteren Absatz ergänzt, so dass die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer auch im Kanton Aargau – wie bereits in 11 Kantonen – an den Ständeratswahlen sowohl mit aktivem (wählen) als auch mit passivem (gewählt werden) Wahlrecht teilnehmen können. Diese Ausweitung des Stimmrechts ist sinnvoll. Bei den Ständeratswahlen ist nur schwer nachvollziehbar, warum im Ausland wohnhafte Stimmberechtigte sich an den Nationalratswahlen beteiligen dürfen, hingegen von den gleichzeitig stattfindenden Ständeratswahlen ausgeschlossen sind. Mit der vorliegenden Revision soll nun diese Differenz behoben werden.

Die Verfassungsänderung erfordert auch eine entsprechende Anpassung im Gesetz über die politischen Rechte. Auf eine eigenständige kantonale Regelung kann verzichtet werden. Im Gesetz über die politischen Rechte wird deshalb für die Stimmberechtigung von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern an den Ständeratswahlen auf die sinngemässe Anwendbarkeit der Art. 7–13 der Verordnung über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland verwiesen.

Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat (PDF, 3 Seiten, 171 KB)

Protokoll des Grossen Rats (PDF, 2 Seiten, 75 KB)

Abstimmungsbroschüre vom 25. November 2018 (PDF, 24 Seiten, 1,3 MB)

Kantonale Erläuterungen als Audio-Datei (ZIP, 30,8 MB)

Hier finden Sie die Ergebnisse zur eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 25. November 2018:

Zu den Resultaten

Die Ergebnisse der eidg. und kant. Volksabstimmung vom 25. November 2018 wurden als Beilagen im Amtsblatt Nr. 48 vom 30. November 2018 publiziert.

Amtsblattbeilage vom 30. November 2018 (eidg. Resultate vom 25. November 2018) (PDF, 4 Seiten, 68 KB)

Amtsblattbeilage vom 30. November 2018 (kant. Resulatet vom 25. November 2018) (PDF, 3 Seiten, 64 KB)

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Informationen zu den Ersatzwahlen auf Bezirks- und Kreisebene finden Sie hier.