Zwei Wochen Weihnachtsferien an Aargauer Schulen
:
Vorzeitige Inkraftsetzung einzelner GAL-Regelungen
Der Regierungsrat hat beschlossen, einzelne Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) vorzeitig in Kraft zu setzen. Betroffen sind insbesondere die Regelungen zur Verlängerung der Weihnachtsferien sowie die Kompetenz der Schulpflege, zusätzliche schulfreie Halbtage zu genehmigen.
Mit dem Entscheid des Regierungsrats, einzelne Bestimmungen des GAL vorzeitig auf den 1. Dezember 2003 in Kraft zu setzen, dauern die Schulferien über Weihnachten und Neujahr für Schülerinnen und Schüler wie auch für Lehrpersonen bereits dieses Jahr zwei volle Wochen. Der letzte Schultag ist demnach am Freitag, 19. Dezember 2003, und die Schule beginnt wieder am Montag, 5. Januar 2004. Damit gilt im Aargau dieselbe Regelung wie in den meisten umliegenden Kantonen. Die unbefriedigende Situation, dass Familien in Bezirken, aus denen Jugendliche auch weiterführende ausserkantonale Schulen besuchen, von unterschiedlichen Ferienregelungen betroffen sind, fällt damit dahin. Auch ist es so für Familien mit Angehörigen im Ausland zeitlich möglich, diese über die Festtage zu besuchen, ohne zusätzlich ein Urlaubsgesuch stellen zu müssen. Die vorzeitige Einführung der Gesetzesbestimmungen betrifft sowohl die Volksschule wie die Mittelschulen.
>br>Erhöhung der Kompetenz-Halbtage der Schulpflege
Gleichzeitig wird auch die Regelung bezüglich der schulfreien Halbtage angepasst. Diese sogenannten Kompetenz-Halbtage geben der Schulpflege die Möglichkeit, in begründeten Fällen halbe Freitage zu beschliessen. Die Notwendigkeit dieser neuen Regelung ergibt sich aus dem Bedarf an freien Halbtagen wegen lokaler Anlässe oder Festtage. Zudem ermöglicht dies, auf den erhöhten Bedarf an schulinternen Weiterbildungen zu reagieren. Ohne die Zahl der bisherigen zwei verfügbaren Schulhalbtage zu überschreiten, ist dies kaum möglich. Der Spielraum wird deshalb wieder auf die ursprünglichen fünf Halbtage erweitert, welche vor der Abschaffung der sogenannten "Bündelitage" bestanden. Die Belastung für Lehrpersonen im Rahmen ihrer Jahresarbeitszeit bleibt gleich.