Zwei Kaninchen an Myxomatose erkrankt
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Gemeindegebiet von Zeihen ist ab sofort Sperrgebiet
Nachdem in einer privaten Haustierhaltung in der Gemeinde Zeihen die ansteckende Kaninchenkrankheit Myxomatose festgestellt wurde, hat der kantonale Veterinärdienst das Gemeindegebiet zum Sperrgebiet erklärt. Die beiden erkrankten Kaninchen dürften sich im Ausland angesteckt haben.
Die meldepflichtige Kaninchenseuche Myxomatose wurde im Kanton Aargau letztmals im Jahre 1999 festgestellt. Sie ist in der Nordwestschweiz bereits früher gelegentlich aufgetreten. In der Regel wird sie über verwilderte Kaninchen, die aus dem benachbarten Frankreich über Basel ins Fricktal wandern, verschleppt. Die Seuche ist ausschliesslich für Haus- und Wildkaninchen, nicht aber für Feldhasen gefährlich und stellt keine Bedrohung für Menschen oder andere Tierarten dar.
Das Virus kann durch direkten Kontakt via Speichel, Urin und Kot sowie indirekt über stechende Insekten wie Mücken und Flöhe übertragen werden. Die Kaninchen zeigen eine eitrige Bindehautentzündung am Auge, Lichtempfindlichkeit und eine starke Schwellung des Kopfs, die an einen "Löwenkopf" erinnert. Die Tiere werden täglich schwächer, fressen nicht mehr und innert fünf bis sieben Tage sterben bis zu 99 Prozent der erkrankten Tiere. Überleben die Tiere länger, so treten knotige, harte, in der Haut fühlbare Schwellungen am ganzen Körper auf.
Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern, hat der kantonale Veterinärdienst im Amt für Verbraucherschutz das ganze Gebiet der Gemeinde Zeihen zum Sperrgebiet erklärt. Im Sperrgebiet ist ab sofort jeglicher Handel und Verkehr mit Kaninchen während 30 Tagen verboten. Tritt innert dieser Zeit kein neuer Fall auf, so kann die Sperre voraussichtlich ab Mitte September 2011 aufgehoben werden. Der Kantonale Veterinärdienst fordert die Halterinnen und Halter von Kaninchen auf, ihre Bestände im Sperrgebiet genau zu beobachten und alle Anzeichen einer Krankheit umgehend ihrem Tierarzt oder ihrer Tierärztin zu melden.