Zu viele Höckerschwäne und Graugänse
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Kantonaler Massnahmenplan zum Schutz und zur Schadenverhütung liegt vor
Nicht nur Wildschweine verursachen Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen. Auch geschützte Wildtierarten wie der Höckerschwan und die Graugans können Probleme verursachen. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat nun in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt und mit allen betroffenen kantonalen Verbänden einen Massnahmenplan erarbeitet. Schäden durch Höckerschwäne und Graugänse sollen bestmöglich verhütet werden.
Mehrere Dutzend Höckerschwäne und Graugänse leben am Reusstaler Flachsee, Futterstellen locken sie an. Diese Futtergaben wiederum führen zu überhöhten Tierbeständen, welche die Kapazität des natürlichen Lebensraumes übersteigen. Entsprechend wird das natürliche Nahrungsangebot im Schutzgebiet zu knapp, und die grossen Vögel suchen vermehrt im Kulturland nach Nahrung. Dort richten sie durch Frass und Verkotung Schäden im Grasland und den Feldern an. Ein Massnahmenplan soll jetzt Abhilfe schaffen und die Schäden reduzieren.
Die Sektion Jagd und Fischerei im Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat zusammen mit den betroffenen Verbänden und Fachstellen einen Massnahmenplan entwickelt. Vorab geht es darum, die übermässige Fütterung der wildlebenden Wasservögel zu unterbinden. Auf regelmässig geschädigten landwirtschaftlichen Nutzflächen sollen zudem angemessene Verhütungsmassnahmen getroffen werden, beispielsweise mittels Plastikbändern oder Elektrozäunen. Erweisen sich diese Massnahmen als unwirksam und entsteht weiterhin grosser Schaden, so sieht der Kanton eine Abgeltung vor. Innerhalb des eidgenössischen Wasser- und Zugvogelreservats trägt der Bund zur Abgeltung bei. Der Kanton kann auch den Abschuss einzelner Schwäne oder Graugänse anordnen, um die verbleibenden Tiere von den Schadenflächen zu vertreiben. Dies jedoch während der Vegetationsperiode erst dann, wenn sich mindestens ein Dutzend dieser Vögel über eine längere Zeit auf denselben landwirtschaftlichen Nutzflächen aufhalten. Bringen all diese Massnahmen keinen nachhaltigen Erfolg, kann der das BVU mit Zustimmung des Bundes bestandsregulierende Massnahmen zum Beispiel das Stechen von Eiern zulassen. Dies jedoch nur ausserhalb der eidgenössischen Wasser- und Zugvogelreservate. Innerhalb dieser Gebiete bleiben die Tiere geschützt.
Es ist davon auszugehen, dass nur eine Kombination der vorgesehenen Massnahmen erfolgversprechend sein wird. Der grösste Handlungsbedarf besteht zurzeit am Flachsee. Der Massnahmenplan ist aber überall anwendbar. Das Hauptaugenmerk gilt vorerst der übermässigen Fütterung der Wildvögel. "Den meisten Leuten ist gar nicht bewusst, dass sie durch das Füttern der Wasservögel indirekt Schäden in der Landwirtschaft verursachen", betont René Urs Altermatt, Leiter der Sektion Jagd und Fischerei. "Wir appellieren deshalb an die Bevölkerung, die Hinweise an den bekannten Futterstellen unbedingt zu beachten."