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Zeckenimpfung wird empfohlen :
Der ideale Zeitpunkt für eine Impfung ist der Winter

In den vergangenen Jahren hat die Zahl der von virusinfizierten Zecken übertragenen Hirnhaut- oder Hirnentzündungen stark zugenommen. Der Kantonsärztliche Dienst empfiehlt allen Bewohnern in den gefährdeten Gebieten eine Impfung.

Bei der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) handelt es sich um eine virale Hirn- und Hirnhautentzündung, bei der das krankheits-verursachende Virus durch den Stich einer damit infizierten Zecke auf den Menschen übertragen wird.

Im Kanton Aargau hat sich die Zahl der gemeldeten Fälle der Frühsommer-Meningoenzephalitis-Erkrankungen im Jahr 2005 gegenüber dem Vorjahr auf 36 verdoppelt.

Die Auswertung der Stichorte von 91 FSME-Meldungen im Aargau in der Periode 1984 bis 2005 (die Angaben für das Jahr 2006 werden im Frühjahr 2007 bekannt gegeben) ergibt folgendes Bild:

Gemeinden mit mindestens 2 Stichmeldungen:

Bezirk Aarau: Gränichen, Muhen Bezirk Baden: Baden, Wettingen, WürenlingenBezirk Brugg: Birr, BruggBezirk Kulm: Schlossrued, SchöftlandBezirk Rheinfelden: Möhlin, Rheinfelden, ZeiningenBezirk Zofingen: Brittnau, ZofingenBezirk Zurzach: Döttingen, Koblenz, Zurzach

Aus weiteren 30 Gemeinden im Aargau ist ein Stich mit FSME-Erkrankung gemeldet worden. Aus den Bezirken Bremgarten und Muri sind keine Stiche gemeldet worden.

Der Kantonsärztliche Dienst des Departementes Gesundheit und Soziales empfiehlt in Übereinstimmung mit dem Bundesamt für Gesundheit die Impfung bei allen erwachsenen Personen sowie Kinder im Allgemeinen ab 6 Jahren, welche in Endemiegebieten wohnen oder sich dort zweitweise aufhalten. Wird das FSME Virus übertragen, gibt es keine spezifische Behandlung. Die verträgliche Schutzimpfung ist die einzige praktikable Lösung für Leute, die sich wirksam gegen FSME schützen möchten.Zecken können Borrelien als bakterielle Krankheitserreger übertragen. Geschlossene Kleidung, geschlossene Schuhe und Insektenschutzmittel reduzieren das Risiko, an einer solchen Infektion zu erkranken.

Weitere Informationen sind abrufbar unter: www.ag.ch/kantonsarzt/de/pub/gesundheitsfoerderung/merkblaetter.php

  • Departement Gesundheit und Soziales