Vorzeitige Pensionierung ab 60
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Ruhestandsdekret geht in die Vernehmlassung
Der Regierungsrat hat im Zusammenhang mit dem Stellenabbau und der Reorganisation in der Verwaltung ein Dekret über die Versetzung von Mitarbeitenden in den vorzeitigen Ruhestand erarbeitet.
Mit dem Dekret über die Versetzung von Mitarbeitenden in den vorzeitigen Ruhestand möchte der Regierungsrat die Voraussetzungen schaffen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab vollendetem 60. Altersjahr vorzeitig pensionieren zu können. Dies soll Entlassungen verhindern, um damit soziale Härten zu vermeiden oder zumindest zu mildern. Der Kanton will auch in schwierigen Situationen ein sozialer und fairer Arbeitgeber bleiben.
Das Dekret sieht vor, als Ergänzung zu den Leistungen der Pensionskasse APK eine AHV-Überbrückungs-rente auszurichten und zu prüfen, ob allfällige Rentenkürzungen der Pensionskasse ausgeglichen werden können.
Mit dem Ruhestandsdekret soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei einem Stellenabbau ähnliche Unterstützungsmöglichkeiten anbieten zu können, wie es in der Privatwirtschaft üblich ist. Dort ist es weit verbreitet, dass Mitarbeitende bei Restrukturierungen mit finanzieller Unterstützung vorzeitig pensioniert werden.
Das Dekret wird nun den politischen Parteien und den Personalverbänden zur Vernehmlassung zugestellt. Es ist vorgesehen, dass es per 1. Januar 2005 in Kraft tritt.