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Vernehmlassungsverfahren zu Verantwortlichkeitsgesetz :
Haftungsgesetz für Kanton und Gemeinden wird verfassungskonform

Finanzdirektor Ulrich Siegrist hat die Vernehmlassung zu einem neuen Verantwortlichkeitsgesetz gestartet. Mit diesem wird die Haftpflicht des Kantons und der Gemeinden geregelt, wenn Drittpersonen durch amtliche Tätigkeiten geschädigt werden.

Die Aufgabe eines Verantwortlichkeitsgesetzes besteht darin, die haftpflichtrechtlichen Ansprüche zu regeln, wenn Drittpersonen durch Tätigkeiten des Staates oder seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschädigt werden. Mit dem Vernehmlassungsentwurf zu einem total revidierten Verantwortlichkeitsgesetz soll die Materie neu geregelt werden.

Der Kanton Aargau verfügt heute bereits über ein Verantwortlichkeitsgesetz. Der 60-jährige Erlass enthält jedoch einige Unklarheiten, hat mit den neuen Entwicklungen im Haftpflichtrecht nicht überall Schritt gehalten und entspricht im Kern auch nicht mehr der Kantonsverfassung von 1980. Die neue Kantonsverfassung enthält nämlich auch neue Grundsätze über die Staatshaftung. Gleichzeitig stellt die Verfassung auch klar, dass diese Gesetzgebung nicht nur den Kanton, sondern auch die Gemeinden sowie die übrigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften betreffen soll. Mit dem Gesetzesentwurf wird diesen Ansprüchen der Verfassung Genüge getan, und es wird eine einheitliche und moderne Konzeption angestrebt.

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