Umweltgerechte Verwendung der Hofdünger
:
Gewässerschutz in der Landwirtschaft
Die Abteilung Landwirtschaft des kantonalen Finanzdepartements informiert mit einer ausführlichen Broschüre alle Land-wirte über den umweltgerechten Einsatz von Gülle, Mist und Kompost.
Werden Hofdünger bei ungünstigen Witterungsverhältnissen ausgebracht, kann die Umwelt belastet werden. In Einzelfällen führt dies zu Konflikten mit der Umweltschutz- oder Gewässerschutzgesetzgebung. Den Landwirten und den Gemeinderäten wird mit einer aktuellen Informationsschrift der Handlungsspielraum dargelegt. Ziel der Information ist, den Landwirten aufzuzeigen, wie der in den Hofdüngern enthaltene Stickstoff und die anderen Elemente den Pflanzen als Nährstoffe zugeführt werden können. Damit wird vermieden, dass die Hofdünger nicht in Bäche, Flüsse oder sogar ins Grundwasser und Trinkwasser gelangen.
Hofdünger sind kein Abfallprodukt sondern natürliche Dünger, der auch wirtschaftlich zweckmässig eingesetzt werden sollen. Im Winter brauchen die Pflanzen nur sehr wenig Nährstoffe. Eine zusätzliche Düngung ist deshalb nicht notwendig. Die im Boden vorhandenen Nährstoffe reichen aus. Wird im Winter stickstoffhaltiger Dünger ausgebracht, kann dies zu Verunreinigungen der Gewässer und des Grundwassers führen, indem die Nährstoffe mit dem Regen und Schmelzwasser abgeschwemmt werden.Insbesondere ist es verboten, Gülle und Klärschlamm auf schneebedeckten, gefrorenen oder wassergesättigten Boden auszubringen. Mist oder Kompost darf nicht auf schneebedeckte Böden gestreut werden. Die Aufsicht über die Einhaltung der Gewässerschutzvorschriften liegt beim Gemeinderat. Diesem stehen die kantonalen Fachstellen (Abteilung Landwirtschaft und Abteilung Umweltschutz) für technische und rechtliche Fragen zur Seite.
Die Auswaschungen von Nähr-stoffen kann vermindert werden, wenn die Äcker mit Pflanzen bedeckt sind. Grüne und damit wachsende Pflanzen (Wiesen und Ackerkulturen) nehmen auch im Winter begrenzte Nährstoffmengen auf und sind so ein wirksamer Schutz gegen die Auswaschung. In der Regel ist auf die Gülleaustragung bis Februar zu verzichten.
Ist die Güllengrube oder der Mistplatz zu klein, sind Gegenmassnahmen zu ergreifen, wie zum Beispiel das Ableiten der Wohnhausabwässer in die Kanalisation oder das Zumieten von nicht mehr genutztem Gülleraum. Mittelfristig ist ein dem Tierbestand angepasster, genügend grosser Gülleraum resp. Mistgrube zu bauen.