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Umsetzung der eidgenössischen Zivilprozessordnung :
Die Kommission für Justiz (JUS) sagt Ja zur Einführungsgesetzgebung

Die Kommission für Justiz sprach sich in erster Beratung für das Einführungsgesetz zur eidgenössischen Zivilprozessordnung aus. Die unentgeltliche Mediation und der zusätzliche Ressourcenbedarf gaben allerdings zu Diskussionen Anlass.

An ihrer Sitzung vom 16. November 2009 hat die Kommission für Justiz die Einführungsgesetzgebung zur eidgenössischen Zivilprozessprozessordnung (EG ZPO) in erster Beratung verabschiedet. Der Grosse Rat behandelt das Geschäft voraussichtlich am 5. Januar 2010.

Die 26 kantonalen Zivilprozessgesetze werden am 1. Januar 2011 durch eine gesamtschweizerische Zivilprozessordnung ersetzt. Diese regelt die grundsätzlichen Verfahrensabläufe. Die Gerichts- und Behördenorganisation bleibt weiterhin in der Kompetenz der Kantone. Wo es möglich ist, lehnt sich die kantonale Einführungsgesetzgebung an die bisherige aargauische ZPO an. Wesentliche Neuerungen findet man in der Erweiterung der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, der Erweiterung der Einzelrichterzuständigkeit an den Bezirksgerichten, dem Obergericht, dem Handelsgericht und dem Versicherungsgericht sowie bei der Einführung der unentgeltlichen Mediation.

Insbesondere das Thema Mediation hat zu Diskussionen geführt. In der Folge hat die Kommission für Justiz das Departement Volkswirtschaft und Inneres beauftragt, einzelne Fragen insbesondere zur unentgeltlichen Mediation und fachlichen Kompetenz der Mediatorinnen und Mediatoren bis zur zweiten Beratung zu überprüfen.

Gesprächsstoff lieferte auch der Mehraufwand an Personal, der aufgrund der bundesrechtlichen Verfahrensvorschriften unvermeidbar ist. Die Kommission für Justiz forderte das Obergericht auf, vor der Budgetberatung im Grossen Rat im Dezember 2009 einen Bericht mit ausführlicheren Angaben zum Personalbedarf vorzulegen.

In der Schlussabstimmung genehmigte die Kommission die vorliegende Einführungsgesetzgebung zur eidgenössischen Zivilprozessordnung mit 10 zu 3 Stimmen.

  • Grosser Rat