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Teilerfolg für den Kanton Aargau :
Optimierte Betriebsvarianten für Flughafen Zürich vorgestellt

Der zukünftige Flugbetrieb am Flughafen Zürich nimmt Gestalt an. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die optimierten Betriebsvarianten für den Flughafen Zürich vorgestellt. Aus Aargauer Sicht erfreulich ist, dass die An- und Abflugrouten über dem Gebiet des Kantons Aargau so gelegt werden konnten, dass die Siedlungen nicht direkt überflogen werden. Es bleiben jedoch noch einige geforderte Optimierungen umzusetzen. Dieser Teilerfolg wird aber getrübt durch Aussagen im Bericht, wonach der gekröpfte Nordanflug unter gewissen Bedingungen zur Kompensation der Lärmbelastung im Süden des Flughafens eingeführt werden könne. Eine solche Verlagerung widerspricht der Strategie des Aargauer Regierungsrates und kann nicht akzeptiert werden.

Wie in Zukunft auf dem Flughafen Zürich gestartet und gelandet werden soll, legt der Bund im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) fest. Der seit zwei Jahren laufende SIL-Koordinationsprozess bezweckt, die Entwicklung des Flugbetriebs mit der Raumentwicklung der betroffenen Kantone abzustimmen. Im Juli 2007 haben sich die beteiligten Bundesstellen und die Kantone geeinigt, welche Flugbetriebsvarianten weiter bearbeitet und optimiert werden sollen. Nun hat das BAZL die Ergebnisse der Optimierungen von zwei Varianten präsentiert.

Bei der Variantenoptimierung der Kanton Aargau wurde bei diesen Arbeiten nicht einbezogen wird für den kurzfristigen Betrieb eine Variante "E optimiert", basierend auf dem heutigen Flugbetrieb (Variante E), aufgezeigt. Sie geht von einer freien Verfügbarkeit des süddeutschen Luftraumes aus. Weiter wurde eine Kurzfristvariante "E DVO" ausgearbeitet, welche zwar die deutsche Verordnung einhält, aber "zur Kompensation" den gekröpften Nordanflug unter bestimmten Bedingungen (Sicherheit, Kapazität, Stabilität) beinhaltet. Die Begründung "Kompensation der Lärmbelastung im Süden" ist schwer nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass mit der neuen Abflugroute über das Surbtal am Morgen die gleiche Region wie schon spät nachts belastet wird. Der gekröpfte Nordanflug in der vorgelegten Begründung widerspricht der Strategie des Regierungsrates und ist aus Aargauer Sicht nicht akzeptabel.

Erfreulich ist jedoch, dass bei der Optimierung der einzelnen Flugrouten in diesem Arbeitspaket war der Kanton Aargau einbezogen Teilerfolge erreicht werden konnten. So sollen Bellikon und Lengnau in Zukunft nicht direkt überflogen werden. Der Bericht stellt auch in Aussicht, dass dank den Routenoptimierungen die Überschreitungen der Lärmgrenzwerte in Lengnau eliminiert sind und ein erheblich kleineres Gebiet im Aargau betreffen werden, als bisher angenommen.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt