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Tarifordnung für die Pflege bleibt unverändert :
Regierungsrat führt Tarife 2013 auch im kommenden Jahr fort

Keine Veränderung der Tarifordnung für die Pflege: Der Regierungsrat hält 2014 an den Tarifen des laufenden Jahres fest. Die Restkosten für die Pflege werden sich im kommenden Jahr auf 60 Millionen Franken beziffern.

Gemäss § 14a Abs. 2 Pflegegesetz (PflG) erlässt der Regierungsrat eine kantonale Tarifordnung mit festgelegten Normkosten. Mit der Inkraftsetzung der Pflegeverordnung (PflV) per 1. Januar 2013 wurden die "kantonale Tarifordnung für stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen mit dem Angebot Tages- oder Nachtstrukturen" und die "kantonale Tarifordnung für Leistungserbringer der Pflege zu Hause ohne Leistungsvereinbarung" in Kraft gesetzt.

Der Verein Aargauische Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen (VAKA) hat beim Kanton anhand der Kostenrechnungsdaten und basierend auf Daten aus einer Lohnerhebung unter den Mitgliedern die Anpassung des Stundensatzes ab Januar 2014 beantragt. Der Regierungsrat hat sich mit dem Antrag auseinander gesetzt und ist zum Schluss gekommen, dass es keinen objektiv plausibilisierbaren Anlass und Bedarf gibt, den Stundensatz anzupassen. Aus diesem Grund gilt der Stundensatz von 57 Franken welcher der stationären Tarifordnung zu Grunde liegt und seit 1. Januar 2013 in Kraft ist, auch im kommenden Jahr. Das bedeutet, dass die gültige Tarifordnung im kommenden Jahr weitergeführt wird.

Ebenfalls keine Veränderungen wird es beim Tarif für Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause mit dezentraler Leistungserbringung, beim Tarif für selbständig tätige Pflegefachpersonen sowie beim Tarif für Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause mit räumlich begrenzter Leistungserbringung (Inhouse-Spitex) geben. Gab es bei ersteren keine entsprechenden Anträge, ist bei letzterem darauf hinzuweisen, dass es sich einstweilen um einen Übergangstarif handelt. Weitere Abklärungen über den Tarif Inhouse-Spitex sind in Gang.

Für das Jahr 2014 bedeutet dies, dass die von den Gemeinden zu tragenden Restkosten Pflege 53,3 Millionen Franken betragen werden. Hinzu kommen die Kosten für die spezialisierten Pflegeleistungen, die ambulanten Restkosten sowie eine Reserve mit Blick auf die natürliche Zunahme von Pflegeintensität, insgesamt 6,7 Millionen Franken. Unter dem Strich resultiert ein Total von 60 Millionen Franken.

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