Stadtrat Aarau und Regierungsrat haben sich geeinigt
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Streit um Grundsatzvereinbarung betr. Standort Lehrerbildung beigelegt
Stadt und Kanton haben sich gütlich geeinigt: Der Regierungsrat anerkennt, dass der Stadtrat von Aarau aus seiner Sicht in guten Treuen von der rechtlich bindenden Wirkung der bestehenden Grundsatzvereinbarung betr. Standort der Lehrerbildung in Aarau ausgeht. Dass der Regierungsrat mit seiner Vorentscheidung für einen Fachhochschulcampus in Brugg-Windisch die bestehende Grundsatzvereinbarung nicht mehr erfüllt, begründet er mit wesentlichen Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Standortplanung seit Vertragsschluss. Beide Parteien sind sich einig, dass die Standortfrage auf politischem Weg entschieden werden muss. Der Regierungsrat ist bereit, sich im Falle negativer Auswirkungen auf die Realisierung der Bahnhofüberbauung finanziell zugunsten der Stadt zu beteiligen.
Die 1996 abgeschlossene Grundsatzvereinbarung sieht als Standort für ein Lehrerbildungszentrum Aarau vor, und zwar in erster Priorität die geplante Bahnhofüberbauung Nord. Der Vorentscheid des Regierungsrates zugunsten eines Fachhochschulcampus in Brugg-Windisch führte dazu, dass die Stadt Aarau mit einer Rechtsklage zur Erfüllung der bestehenden Grundsatzvereinbarung drohte. Die beiden Parteien haben sich jedoch inzwischen auf eine Vertragsauflösung im folgenden Sinne geeinigt:
Der Regierungsrat zeigt Verständnis, dass der Stadtrat von der Art und Weise enttäuscht ist, in der der Regierungsrat nun vom Vereinbarungsziel abgerückt ist.
Der Stadtrat und der Regierungsrat sind sich jedoch einig, dass die Standortfrage auf politischem Wege gelöst werden muss. Die Stadt Aarau verzichtet daher auf eine gerichtliche Durchsetzung ihrer vertraglichen Ansprüche und versucht, das Vertragsziel auf politischem Wege zu erreichen. Der Regierungsrat hält dabei an seinem Entscheid für eine Zusammenfassung der FH Aargau in einem Campus Brugg-Windisch fest. Er sichert jedoch zu, seinen Antrag an den Grossen Rat betreffend Standortkonzept Kantonale Schulen in gewohnter Weise ausgewogen zu begründen und insbesondere alle drei zur Diskussion stehenden Standortvarianten, nämlich Campus Aarau, Campus Brugg-Windisch und Doppelstandort Aarau-Brugg, in umfassener und objektiver Abwägung einander gegenüberzustellen.
Sollte der Grosse Rat dem Antrag des Regierungsrates in der Standortfrage folgen und sollten sich daraus negative Auswirkungen auf das Bahnhofprojekt ergeben, so ist der Regierungsrat bereit, den Teil der Aarauer Vorinvestitionen am Bahnhofprojekt, der spezifisch für die Planung des Lehrerbildungszentrums eingesetzt worden ist, zu übernehmen. Beide Partner bekräftigen jedoch, dass sie nach wie vor ein grosses gemeinsames Interesse an der Realisierung des Bahnhofprojektes haben.