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Sondereffekte und Planungsunsicherheiten prägen Budget 2023 :
Strategische Handlungsfreiheit bleibt dank solider Kantonsfinanzen und vorausschauender Finanzpolitik erhalten

Der Regierungsrat legt den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2023–2026 vor. Das Budget 2023 weist aufgrund eingeplanter Mehrausgaben zur Bewältigung der Ukraine-Krise und tieferer Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ein Defizit von 199,8 Millionen Franken auf. Ohne diese beiden negativen Sondereffekte wäre das Budget praktisch ausgeglichen. Die Defizite im AFP können mit der angesparten Ausgleichsreserve ausgeglichen werden. Dank der gesunden Finanzlage und einer vorausschauenden Finanzpolitik verfügt der Kanton über die nötige Stabilität und Handlungsfreiheit, trotz grosser Unsicherheit die finanzpolitischen Herausforderungen zu meistern und wichtige strategische Vorhaben voranzutreiben.

Das Budget 2023 weist aufgrund von zwei negativen Sondereffekten ein Defizit von 199,8 Millionen Franken aus. Dieses kann mit der Entnahme der dafür vorgesehenen Ausgleichsreserve wieder ausgeglichen werden. Beim Aufwand sind rund 140 Millionen Franken Mehrausgaben für die Bewältigung der Ukraine-Krise eingeplant. Ob diese Mittel in dieser Höhe beansprucht werden, ist heute noch unsicher. Bei den Erträgen hat der Regierungsrat aufgrund des sehr schlechten Halbjahresresultats der Schweizerischen Nationalbank (SNB) die budgetierten Ausschüttungen an den Kanton um 53 Millionen Franken reduziert. Finanzdirektor Dr. Markus Dieth: "Ohne diese beiden negativen Sondereffekte wäre das Budget 2023 praktisch ausgeglichen. Bei beiden Sondereffekten sind zurzeit verlässliche finanzielle Prognosen mit grösseren Unsicherheiten verbunden."

Das Aufwandwachstum 2023 beträgt ohne Sondereffekte tiefe 1,2 Prozent. Die Steuerprognose konnte aufgrund der aktuell besseren Entwicklung im laufenden Jahr 2022 sowohl bei den natürlichen als auch bei den juristischen Personen erhöht werden. Im Budget 2023 ist eine letzte Schuldenabtragung bei der Spezialfinanzierung Sonderlasten in der Höhe von 53 Millionen Franken eingeplant. Damit sind nebst den Schulden der ordentlichen Rechnung auch die Schulden der Spezialfinanzierung Sonderlasten per Ende 2023 komplett getilgt.

Im Vergleich zum vorjährigen Aufgaben- und Finanzplan (AFP) hat sich die finanzielle Lage des Kantons Aargau im Budgetjahr 2023 aufgrund der zwei negativen Sondereffekte verschlechtert. In den Planjahren 2023 bis 2026 wird derzeit ebenfalls mit grösseren Defiziten gerechnet, die durch Entnahmen aus der Ausgleichsreserve vollständig oder teilweise (2026) ausgeglichen werden könnten. Sowohl die Aufwand- wie auch die Ertragsentwicklung sind zurzeit mit grossen Unsicherheiten verbunden.

Ukraine-Krieg

Der Krieg in der Ukraine hat vielfältige direkte und indirekte Auswirkungen auf die Schweiz und den Kanton Aargau. Die Betreuung, Unterbringung und Beschulung der Schutzsuchenden aus der Ukraine bedeutet für den Kanton eine hohe Zusatzbelastung sowie vorübergehende Mehrausgaben. Für das Budgetjahr 2023 sind hierfür knapp 140 Millionen Franken eingestellt. Dazu Markus Dieth: "In welchem Umfang diese Mittel tatsächlich beansprucht werden, können wir nicht abschliessend beurteilen. Nach heutiger Einschätzung sind diese angenommenen Mehrausgaben eher höher eingerechnet, was einer eher vorsichtigen Finanzplanung entspricht." Aufgrund der hohen Planungsunsicherheit sind in den Planjahren ab 2024 noch keine Mittel eingeplant.

Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank

Aufgrund des sehr schlechten Halbjahresergebnisses der SNB hat der Regierungsrat die Budgetierung der Ausschüttungen angepasst. "Für die Jahre 2023 und 2024 sind vorläufig eine dreifache Ausschüttung von jährlich insgesamt rund 160 Millionen Franken eingeplant und für die Jahre 2025 und 2026 der Grundbeitrag von 107 Millionen Franken. Die Quartalsergebnisse der SNB sind sehr starken Schwankungen unterworfen und das Halbjahresergebnis ist deshalb als eine Momentaufnahme zu betrachten", so Dieth weiter. Das Jahresergebnis der SNB per 31. Dezember 2022 ist aus heutiger Sicht sehr schwierig zu prognostizieren. Es braucht nur eine kleine Verbesserung der Finanzmärkte, damit eine mehrfache Ausschüttung möglich ist. Zum Zeitpunkt der Beratung des AFP im Grossen Rat im November 2022 wird auch das Ergebnis zum dritten Quartal 2022 der SNB vorliegen. Finanzdirektor Markus Dieth: "Dannzumal wird der Regierungsrat nochmals eine Beurteilung vornehmen und der Grosse Rat könnte die Planung der SNB-Ausschüttungen in der Budgetdebatte noch anpassen."

Strategische Schwerpunkte des Regierungsrats

Der Regierungsrat will die Voraussetzungen für den Wohn- und Wirtschaftsstandort Aargau weiter verbessern, damit die Wohn- und die Lebensqualität im Kanton Aargau gestärkt werden und Unternehmen gute Rahmenbedingungen vorfinden, um erfolgreich zu wirtschaften. Deshalb hat er das Programm "Aargau 2030 – Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort" zusammen mit dem Entwicklungsleitbild 2021–2030 lanciert. Staatsschreiberin Joana Filippi: "Die acht Projekte des Programms "Aargau 2030" werden interdepartemental vorangetrieben. Bei mehreren Projekten stehen wichtige Meilensteine an."

Die regionale Wirtschaftsförderung soll wirkungsvoller organisiert und damit die Wertschöpfung im ganzen Kanton erhöht werden. Bis Ende Jahr wird der Regierungsrat Entscheide zur künftigen Organisation fällen.

Der Regierungsrat will klare steuerliche Rahmenbedingungen für den Wohn- und Wirtschaftsstandort schaffen. Er legt dem Grossen Rat noch diesen Monat einen Planungsbericht zur Steuerstrategie vor. Darin sind Leitsätze zur Stärkung des Ressourcenpotenzials formuliert und somit zu einer besseren Positionierung des Kantons Aargau im interkantonalen Vergleich.

Eine vorausschauende Politik betreibt der Regierungsrat auch in den Bereichen Sicherheit, Bildung und Gesundheit. Um die polizeiliche Sicherheit bei einer sich permanent ändernden Sicherheitslage und bei ausserordentlichen Ereignissen sicherzustellen, legt der Regierungsrat Ende 2022 einen Planungsbericht zur Weiterentwicklung der Polizeibestände und der Polizeiorganisation vor. Die Entwicklungsstrategien für die Mittelschulen und die kantonalen Gesundheits- und Sozialschulen werden weiter umgesetzt beziehungsweise erarbeitet. Für 2023 ist der Entscheid über einen neuen Mittelschulstandort im Mittelland vorgesehen. Ab diesem Sommer werden weitere Massnahmen umgesetzt, um den Bedarf an Lehrpersonen und Schulleitungen langfristig zu decken. Mit dem Ziel einer integrierten, qualitativ-hochstehenden und finanzierbaren Spital- und Gesundheitslandschaft treibt der Regierungsrat die Überarbeitung der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung voran, deren Anhörung noch diesen Monat starten wird.

Der Schutz der natürlichen Wasserressourcen ist für die Aargauer Bevölkerung und den Wasser-, Energie- und Landwirtschaftskanton Aargau von grosser Bedeutung. Deshalb wird unter Einbezug verschiedener Anspruchsgruppen eine ganzheitliche kantonale Wasserstrategie erarbeitet. Die Wasserstrategie ist eine von zahlreichen Massnahmen des Massnahmenplans Klima, den der Regierungsrat im Frühjahr veröffentlicht hat und im kommenden Jahr weiterentwickelt wird.

Investitionen in die Zukunft des Kantons

Das Investitionsvolumen des Kantons bleibt mit dem AFP 2023–2026 auf einem hohen Niveau. Die solide Finanzlage erlaubt es dem Kanton, trotz gestiegener Unsicherheit wichtige zukunftsgerichtete Investitionen zu tätigen und damit in die Stärkung des Wirtschafts- und Wohnstandorts Aargau zu investieren. Dazu zählen im Bereich der Bildung der Bau von Mittelschulstandorten, die Realisierung des Neuen Polizeigebäudes und weiterer Immobilienbauvorhaben sowie Investitionen ins Verkehrsnetz und die Infrastruktur.

Moderate Lohnerhöhung für das kantonale Personal und die Lehrpersonen

Für das Budgetjahr 2023 beantragt der Regierungsrat für das kantonale Personal eine durchschnittliche prozentuale Erhöhung der Löhne um 2,0 Prozent und für die Lehrpersonen um 1,75 Prozent. Aufgrund der Arbeitsmarktlage, dem Fachkräftemangel und der hohen Teuerung schlägt der Regierungsrat einerseits individuelle und generelle Erhöhungen der Löhne um durchschnittlich 1,55 Prozent für Staatspersonal und Lehrpersonen vor. Zudem werden 0,45 Prozent beim kantonalen Personal und 0,2 Prozent bei den Lehrpersonen für die Sicherstellung der Lohnsystempflege eingesetzt. Damit ist die personalrechtliche Gleichbehandlung sichergestellt.

Gesunde Kantonsfinanzen

"Die Kantonsfinanzen sind gesund. Seit Ende 2017 wurden die Schulden um über eine Milliarde Franken reduziert. Sämtliche Verpflichtungen aus früheren Defiziten sind getilgt und die Schuld der Spezialfinanzierung Sonderlasten wird spätestens im Jahr 2023 komplett abgetragen sein", blickt Finanzdirektor Markus Dieth stolz auf die letzten Jahre zurück. Dieth führt die Finanzpolitik kurz aus, die zum heute stabilen Fundament geführt hat: "Wir haben in der Vergangenheit umsichtig und vorausschauend gehandelt. Jetzt zahlt es sich aus, dass wir mit den Überschüssen aus den positiven Sondereffekten in der vergangenen Legislaturperiode die Verschuldung abgetragen und eine Ausgleichsreserve mit 722 Millionen Franken geäufnet haben. Der Kanton Aargau verfügt damit über die finanzielle Stärke, dass auch vor dem Hintergrund der aktuellen Unsicherheiten keine überstürzten Handlungen erfolgen müssen. Wir können weiterhin für die Zukunft wichtige Investitionen und Vorhaben anpacken und umsetzen. Es braucht keine überstürzten Handlungen", so Dieth.

Der Blick auf die hohen Planungsdefizite gibt aber auch zu einer gewissen Sorge Anlass. Es ist das erklärte Ziel des Regierungsrats, den Finanzhaushalt mittelfristig ohne Entnahmen aus der Ausgleichsreserve ausgeglichen zu gestalten. Ob dies gelingt, hängt sehr stark von der weiteren Entwicklung des geopolitischen und wirtschaftlichen Umfelds ab. Finanzdirektor Dieth: "Wir werden die aktuell angespannte Lage kontinuierlich sehr genau und kritisch beobachten, damit wir frühzeitig die erforderlichen Massnahmen ergreifen können. Es bleibt eine Daueraufgabe, dass wir uns im Sinne einer umsichtigen Finanzpolitik stets mit den Aufgaben und Leistungen des Kantons auseinandersetzen und dabei auch die weitere Entwicklung des Umfelds einbeziehen."

Sammelvorlage für Verpflichtungs- und Nachtragskredite

Neben dem AFP 2023–2026 unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat auch die zweite Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2022. Darin werden dem Grossen Rat drei Verpflichtungskredite und ein Zusatzkredit zum Beschluss unterbreitet. Es handelt sich dabei um Vorhaben mit einem Aufwand von gesamthaft rund 13 Millionen Franken.

Für das Budget 2022 hat der Grosse Rat bereits Nachtragskredite von fast 114 Millionen Franken bewilligt. Dabei fallen insbesondere die Ausgaben für die Unterbringung, Betreuung und Beschulung der Schutzsuchenden aus der Ukraine ins Gewicht. Ob diese vorsichtig beantragten Budgetmittel auch wirklich benötigt werden, ist noch offen. Mit der zweiten Sammelvorlage werden keine weiteren Nachtragskredite beantragt.

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Botschaften an den Grossen Rat:

  • Staatskanzlei
  • Departement Finanzen und Ressourcen
  • Regierungsrat