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Sanierungsstart bei der Fridolinsbrücke zwischen Stein (CH) und Bad Säckingen (D) :
Die Bauarbeiten starten am 27. Juni 2022 und dauern bis Herbst 2023

Die Rheinbrücken zwischen den Gemeinden Stein (CH) und Bad Säckingen (D) wird ab 27. Juni 2022 instand gestellt. Die Bauarbeiten werden in drei Phasen ausgeführt und dauern bis Herbst 2023. Neben der Brücke wird auch die Personenunterführung und die Verkehrssituation am Knoten Schaffhauserstrasse / Fridolinsbrücke angepasst.

Die Fridolinsbrücke (B-015) über den Rhein zwischen den Gemeinden Stein (CH) und Bad Säckingen (D) wie auch die Personenunterführung werden ab Montag, 27. Juni 2022, saniert. Mit der Instandstellung wird die Tragstruktur der Brücke verstärkt. Die Geländer, die Beleuchtung, wie auch die Abdichtung, der Belag und die Fahrbahnübergänge werden ersetzt. Die beiden Fahrspuren werden verschmälert zugunsten von beidseitigen Trottoirs, die auch vom Veloverkehr genutzt werden. Der Projektleiter Erhard Wyss erklärt: "Da der Veloverkehr neu über die Rheinbrücke geführt wird, ist auch eine moderate Anpassung der Verkehrssituation am Knoten Schaffhauserstrasse / Fridolinsbrücke nötig. Diese wird ohne Verbreiterung der nutzbaren Verkehrsfläche realisiert und ist mit einer späteren Neugestaltung des Knotens Schaffhauserstrasse kompatibel." Weiter wird die Steuerung der bestehenden Lichtsignalanlage modernisiert. Die Personenunterführung wird minimal instandgesetzt, da die zukünftige Ausgestaltung des Knotens Schaffhauserstrasse noch nicht bestimmt ist. Während den Bauarbeiten wird der vorhandene Brückenschmuck (Brückenheiliger Fridolin) demontiert. Er wird gereinigt, instand gestellt und wieder montiert

Drei Bauphasen bis Herbst 2023

Die eigentliche Instandsetzung erfolgt in drei Bauphasen: Während der ersten Bauphase wird die oberwasserseitige Brückenfläche, in der zweiten Bauphase die unterwasserseitige und in der dritten Bauphase der Mittelbereich der Brückenfläche instandgesetzt.

Während der Bauzeit wird das vorhandene Verkehrsregime aufrechterhalten. Ab der zweiten Bauphase steht ein provisorischer Fussgängersteg an der Brückenunterseite zur Verfügung.

Enge Zusammenarbeit und geteilte Kosten

Im Vorfeld zur Umsetzung waren neben rein bautechnischen Fragestellungen auch solche zur Verkehrsführung während den Bauphasen und im Endzustand zu klären. Weiter waren Abstimmungen mit den Zollbehörden beider Länder notwendig.

Für das gesamte Bauvorhaben sind 10,9 Millionen Franken veranschlagt. Von den veranschlagten Kosten teilen sich der Kanton Aargau und die Bundesrepublik Deutschland die Instandsetzung der Rheinbrücke, während die Instandsetzung der Personenunterführung durch den Kanton Aargau und die Gemeinde Stein finanziert werden.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt