Prämienverbilligung: Mehr ausbezahlt
:
Regierungsrat erhöht Richtprämie auf 2'500 Franken
Über 111'000 Personen kamen im vergangenen Jahr im Kanton Aargau in den Genuss einer Prämienverbilligung bei den Krankenkassen, soviel wie noch nie. In diesem Jahr werden es gegen 120'000 Personen sein. Zudem hat der Regierungsrat die Richtprämie von 2'250 auf 2'500 Franken erhöht. Dies kommt den Haushaltungen zusätzlich entgegen.
44,4 Millionen Franken hat der Kanton Aargau im Jahr 2001 für die Verbilligung der Krankenkassenprämien aufgewendet. Zusammen mit den Beiträgen des Bundes ergibt dies ingesamt eine Summe von 120,6 Millionen Franken. Ein Haushalt mit Anspruch auf Prämienverbilligung erhielt so im vergangenen Jahr einen durchschnittlichen staatlichen Zuschuss von 2?900 Franken. Insgesamt erhielten im Jahr 2001 111'000 Personen (Vorjahr 106'700 Personen) oder rund 20,5 Prozent der Bevölkerung eine Prämienverbilligung.Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) gewähren die Kantone Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen. Der Bund beteiligt sich an der Prämienverbilligung der Kantone nach einem aus Bevölkerung und Finanzkraft berechneten Schlüssel. Die Kantone können den von ihnen zu übernehmenden Beitrag um maximal 50 Prozent kürzen, wenn die Prämienverbilligung für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen trotzdem sichergestellt ist. Entsprechend geringer fällt auch der Beitrag des Bundes aus. Der Kanton Aargau macht von dieser Regel Gebrauch, da wegen der im Vergleich zu anderen Kantonen geringeren Krankenkassenprämien das Sozialziel trotzdem erfüllt wird.
Der Kanton Aargau blieb von 1995 bis 2000 unter diesen Vorgaben, einigte sich aber mit dem Bundesamt für Sozialversicherung, die Vorgaben bereits im Jahr 2001 zu erfüllen. Dies wurde mit der Erhöhung der Richtprämie für Erwachsene um 150 auf 2'250 Franken, der Anpassung des Kinderabzuges an die höheren Abzüge nach neuem Steuergesetz um 2'500 Franken und der Senkung des Prozentsatzes vom massgebenden Einkommen (steuerbares Einkommen plus ein Fünftel des steuerbaren Vermögens) von 10 auf 9 Prozent knapp erreicht. Weil aber die Verbilligungsbeiträge 2001 schon im Vorjahr festgelegt worden waren, musste eine Neuberechnung erfolgen.
Die Neuregelung brachte für die SVA Aargau einen erheblichen Mehraufwand, musste doch gleichzeitig die Prämienverbilligung 2002 durchgeführt werden. Die Arbeiten konnten trotzdem termingerecht abgeschlossen werden.
Der Regierungsrat hat die Richtprämie für das Jahr 2003 in einem jüngsten Entscheid von bisher 2'250 auf 2'500 Franken (Erwachsene) erhöht. Dadurch dürften im kommenden Jahr zusätzliche Personen von einer Prämienverbilligung profitieren. Die Richtprämie für Kinder bleibt unverändert bei 800 Franken.
In den nächsten Tagen erhalten alle Personen und Haushalte, die voraussichtlich Anspruch auf eine Verbilligung der Krankenkassenprämie haben, von der SVA Aargau ein Antragsformular für die Prämienverbilligung 2003. Die SVA Aargau empfiehlt, das Gesuch rechtzeitig bei der Gemeindezweigstelle am Wohnort einzureichen. Die Anmeldefrist läuft bis zum 31. Mai 2002. Wer das Gesuch nicht erhält, obwohl er annimmt, Anspruch auf eine Prämienverbilligung zu haben, kann sich bei seiner Wohngemeinde informieren.