Pfister darf vorübergehend mehr Parkplätze anbieten
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Regierungsrat bestätigt weitgehend die angefochtene Baubewilligung
Die Pfister muss für ihren Parkplatz in Suhr zwei Jahre nach Eröffnung des neuen Fachmarkts aus umweltrechtlichen Gründen eine Parkplatzgebühr verlangen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Zahl der bewilligten Parkfelder vorübergehend von 1'026 auf 1'056 angehoben.
Pfister hat das Möbelhaus in Suhr umgebaut. Zur Zeit laufen die Bauarbeiten für einen neuen Fachmarkt und eine Musterhausausstellung auf ihrem Areal. Im Zusammenhang mit der Baubewilligung passte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) des Kantons Aargau nach Gesprächen mit Pfister die ursprüngliche kantonale Zustimmung an, so dass auf dem Areal insgesamt 1'026 statt 995 Parkfelder erstellt werden können. Gleichzeitig verschob das BVU den Termin zur Einführung von Parkplatzgebühren. Diese müssen zwei Jahre nach Eröffnung des neuen Fachmarktes erhoben werden.
Dagegen beschwerte sich Pfister und verlangte eine höhere Parkfeldzahl sowie den Verzicht auf die Gebührenerhebung, so lange die Konkurrenzunternehmen Gratisparkplätze anbieten dürfen.
Der Regierungsrat gestattete Pfister vorab den Baubeginn, der mit dem Kreisel- und Unterführungsbau an der Bernstrasse Ost koordiniert wurde, um Verkehrsprobleme zu vermeiden.Jetzt hat der Regierungsrat entschieden, dass das BVU zu Recht zur Senkung des Ausstosses von Luftschadstoffen die Einführung von Parkplatzgebühren verlangt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt zwei Jahre nach Eröffnung darf Pfister die Zahl der Parkfelder vorübergehend auf 1'056 erhöhen.