Öffentliche Mitwirkung zu neuem Golfplatz in Rheinfelden
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Entwürfe zur Anpassung der Richt- und Nutzungsplanung liegen auf
In Rheinfelden soll die Driving Range im Gebiet "Kieshügelhof" zu einem 9-Loch-Golfplatz ausgebaut werden. Die Vernehmlassung und Mitwirkung zur entsprechenden Anpassung des Richtplans, zur Teilrevision des Nutzungsplans und zum Gestaltungsplan ist angelaufen.
Die geplante Anlage erstreckt sich über rund 22 Hektaren Landwirtschaftsgebiet zwischen Eisenbahnlinie und Autobahn westlich der Brauerei Feldschlösschen. An dieser Stelle ist seit 1999 bereits eine Driving Range in Betrieb. Die für das Projekt erforderlichen Parzellen stehen teils im Eigentum eines Mitinitianten, teils werden sie von der Ortsbürgergemeinde Rheinfelden in langfristigen Pachtverhältnissen zur Verfügung gestellt.
Mit der Realisierung des Golfplatzes würde die zurzeit bei rund 40'800 Hektaren liegende Fruchtfolgefläche des Kantons Aargau dauerhaft um maximal 2,5 Hektaren geschmälert. Diesem Verlust steht eine ökologische Aufwertung des Areals und eine verbesserte Vernetzung der Tier- und Pflanzenwelt in der Gemeinde gegenüber.
Die Realisierung eines Golfplatzes mit 9 und mehr Löchern erfordert eine Festsetzung des Standortes im Richtplan. Die entsprechenden Unterlagen liegen vom 21. März 2005 bis am 29. April 2005 auf der Bauverwaltung der Stadt Rheinfelden sowie bei der Abteilung Raumentwicklung des Baudepartements in Aarau auf und bieten allen Betroffenen und Interessierten die Möglichkeit, zum geplanten Vorhaben Stellung zu nehmen. Die Beteiligung an der Vernehmlassung und Mitwirkung ist auch via Internet möglich: Auf der Website www.ag.ch/raumentwicklung(Klick auf AKTUELL) finden sich die wichtigsten Informationen über das Projekt und ein Formular für die Eingabe in elektronischer Form. Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung und Mitwirkung sowie einer umfassenden Interessenabwägung wird der Regierungsrat in der Folge dem Grossen Rat die Anpassung des Richtplans zur Beratung und zum Beschluss vorlegen.
Gleichzeitig mit der Vernehmlassung und Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans findet die Mitwirkung der Bevölkerung zur vorgezogenen Teilrevision des Nutzungsplans und zum Gestaltungsplan Golfanlage statt. Diese beiden Verfahren sind kommunaler Natur, deshalb liegen die entsprechenden Entwürfe nur bei der Bauverwaltung der Stadt Rheinfelden auf.
Neben dem Standort "Kieshügelhof" wird zu einem späteren Zeitpunkt auch das Gebiet "Grütt" nördlich der Saline Riburg für die Realisierung eines Golfplatzes in Betracht gezogen. Dieses Projekt ist nicht Gegenstand der jetzt laufenden Vernehmlassung und Mitwirkung.