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Nordwestschweiz: Gemeinsamer Nationalstrassen-Betrieb :
Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn und Aargau schliessen sich zusammen

Die Baudirektorinnen und Baudirektoren der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn und Aargau haben beschlossen, auf eine gemeinsame interkantonale Trägerschaft für den Nationalstrassenbetrieb hinzuwirken. Diese soll, voraussichtlich ab 2008, im Auftrag des Bundes die Nordwestschweizer Autobahnen betreiben und unterhalten. Eine Arbeitsgruppe wurde mit der Klärung rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Fragen beauftragt.

Seit der Volksabstimmung vom 28. November 2004 über die Neuordnung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) steht fest, dass die Nationalstrassen anders als heute künftig zu 100% durch den Bund finanziert werden. Die Umsetzung der NFA soll per 1. Januar 2008 erfolgen.

Der Bund sieht vor, den Betrieb und zumindest teilweise auch den Unterhalt der Nationalstrassen öffentlichen Trägerschaften zu übertragen. Dabei stehen interkantonale Organisationen im Vordergrund. Der Bund beabsichtigt nach aktuellem Planungsstand, elf so genannte Vergabeeinheiten zu bilden, in denen die Autobahnen unabhängig von Kantonsgrenzen nach verkehrlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten unter einer Führung nach einheitlichen Standards betrieben werden.

Die Nordwestschweiz mit den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn und Aargau bildet eine dieser elf Vergabeeinheiten. Als erste in der Schweiz haben sich die Nordwestschweizer Baudirektorinnen und Baudirektoren geeinigt, auf eine gemeinsame interkantonale Trägerschaft "Nationalstrassen Nordwestschweiz" (NSNW) hinzuwirken. Eine Arbeitsgruppe der Nationalstrassen-Verantwortlichen wurde beauftragt, die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Abklärungen an die Hand zu nehmen. Als erstes ist nun zu klären, wie die Leistungen zwischen der interkantonalen Trägerschaft und den Organen des Bundes zweckmässig abzugrenzen sind. Auf der Grundlage dieser Leistungsabgrenzung kann dann der organisatorische Aufbau der NSNW geplant werden. Bereits im dritten Quartal dieses Jahres wollen sich die Baudirektorinnen und Baudirektoren in Sachen NSNW wieder treffen und den Zwischenbericht der Arbeitsgruppe beraten.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt