NFA-Ausführungsgesetz geht an Grossen Rat
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Weitgehende Zustimmung in der Vernehmlassung
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wirkt sich in rund 40 Sachbereichen aus. Die finanziellen Folgen – eine Entlastung von rund 10 Millionen Franken – wird zwischen Kanton und Gemeinden hälftig geteilt. Zu diesem Zweck ist ein Ausgleich Kanton – Gemeinden erforderlich. Ein Ausgleichsbedarf von rund 9 Millionen Franken entsteht auch zulasten der Strassenrechnung, da der Bund für die Nationalstrassen zuständig wird.
Volk und Stände haben den Änderungen der Bundesverfassung aufgrund der NFA am 28. November 2004 zugestimmt. Die eidgenössischen Räte beraten zurzeit die Ausführungsgesetzgebung des Bundes. Die NFA soll auf den 1.Januar 2008 in Kraft treten. Dann muss auch das kantonale Ausführungsrecht bereit sein.
Neuerungen in rund 40 Sachbereichen
Die NFA kann in vielen Sachbereichen ohne Rechtsänderungen umgesetzt werden. Teilweise ergeben sich finanzielle Verschiebungen, da der Bund eine Aufgabe übernimmt (z.B. im Bereich AHV/IV) oder neu die Kantone allein zuständig werden (z.B. im Bereich Sonderschulen). In einigen Bereichen wird die Finanzkraftabstufung von Bundesbeiträgen abgeschafft. Änderungen kantonaler Gesetze sind in 17 Sachbereichen nötig. Ein Teil der Änderungen betrifft die Schaffung von Rechtsgrundlagen für den Abschluss von Vereinbarungen zwischen Bund und Kanton.
Ergebnisse der Vernehmlassung
Bis Ende April 2006 fand ein breites Vernehmlassungsverfahren statt. 119 Stellungnahmen sind eingegangen, davon 81 von Gemeinden. Alle Parteien und praktisch alle Verbände und weitere Institutionen zeigten sich insgesamt vollständig oder eher einverstanden. Von den Gemeinden waren im Grundsatz 83 Prozent vollständig oder eher einverstanden.
Auswirkungen für den Kanton und die Gemeinden
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die NFA-Auswirkungen zwischen Gemeinden und Kanton hälftig zu teilen. Zu diesem Zweck ist gemäss aktuellen Schätzungen eine Ausgleichszahlung zulasten des Kantons von rund 92.5 Millionen Franken erforderlich. Die NFA wird den Kanton und die Gemeinden mit je rund 5 Millionen Franken entlasten.
Der Ausgleich erfolgt über eine Erhöhung des Kantonsbeitrags an die Berufsfachschulen um 40 Millionen Franken und eine Senkung des Gemeindeanteils am Personalaufwand der Volksschulen und Kindergärten um 52.5 Millionen Franken bzw. 8.4 Prozentpunkte.
Ausgleich Strassenrechnung ordentliche Rechnung
Da der Bund künftig für den Bau der Nationalstrassen zuständig sein wird, erfährt die Strassenrechnung eine Entlastung von rund 9 Mio. Franken. Diese Entlastung wird durch einen Zusatzbeitrag ausgeglichen, den die Strassenrechnung an Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs leistet. Ohne Ausgleich wäre die ordentliche Rechnung entsprechend belastet. Der Ausgleich stiess bei FDP, SVP und bei den Strassenverbänden auf Ablehnung. Der Regierungsrat hält am Ausgleich fest, trägt der Kritik aber Rechnung, indem der Betrag gesetzlich fixiert wird. Die rechtliche Regelung gilt bis zur Inkraftsetzung einer gesamten Neuordnung der Verkehrsfinanzierung. Ist die Neuordnung bis 2010 nicht in Kraft getreten, entscheidet der Grosse Rat über die Fortsetzung der Ausgleichsregelung.