Neuer Schweizer Pass 2003
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Bisherige Pässe bis Ende Dezember 2002 erhältlich
Auf den 1. Januar 2003 werden ein neuer Pass und eine neue Identitätskarte eingeführt. Die bisherigen Pässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, längstens bis zum 31. Dezember 2007. Die bisherigen Identitätskarten sind längstens bis zum 31. Dezember 2012 gültig.
Wer ab 1. Januar 2003 einen Ausweis (Pass oder Identitätskarte) beantragen will, muss bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde persönlich vorsprechen, sich über seine Identität ausweisen sowie ein aktuelles Passfoto und gegebenenfalls den alten Ausweis mitbringen. Bei Verlust des Reisepasses bzw. der Identitätskarte ist die Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle mitzubringen. In der Regel dauert das gesamte Verfahren mindestens 15 Arbeitstage ab Antragstellung. Die Ausweise werden direkt von der Herstellerfirma mit eingeschriebener Post zugestellt.
Wenn die Zeit zur Beantragung eines ordentlichen Passes nicht ausreicht, kann ein provisorischer Pass bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Gestützt auf diesen Antrag erstellt das kantonale Passamt in kurzer Frist gegen eine Gebühr von 100 Franken einen provisorischen Pass, welcher auf dem Passamt persönlich abgeholt werden muss. In ganz dringenden Fällen kann auf dem Flughafen ein provisorischer Pass beantragt werden. Allerdings müssen auch am Flughafen die alten Papiere sowie ein aktuelles Passfoto vorgelegt werden. Pro Person muss mit mindestens einer Stunde Verfahrensdauer gerechnet werden.
Identitätskarte und Pass für Erwachsene sind 10 Jahre gültig, für Kinder und Jugendliche 5 Jahre, für unter 3-jährige Kleinkinder 3 Jahre. Verlängerungen des Passes sowie Kindereinträge in den Pass der Eltern sind nicht mehr möglich. Der provisorische Pass wird für die Dauer des Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate ausgestellt.
Bürgerinnen und Bürger, die bis und mit 31. Dezember 2002 noch einen Pass bzw. eine Passverlängerung benötigen, werden gebeten, mit dem Passgesuch bzw. dem Gesuch um Verlängerung direkt beim Passamt in Aarau (Bleichemattstrasse 1) vorzusprechen. Das Passamt hat über die Festtage wie folgt geöffnet:
24.12.2002 8.00 bis 12.00 Uhr
27.12.2002 8.00 bis 12.00 Uhr
30.12.2002 8.00 bis 12.00 Uhr
31.12.2002 8.00 bis 12.00 Uhr
03.01.2003 8.00 bis 12.00 Uhr
Ein Merkblatt zum neuen Pass ist auf dem Internet abrufbar: www.ag.ch/gemeindeabteilung
Im Hinblick auf das Inkrafttreten der neuen Ausweisgesetzgebung des Bundes hat der Regierungsrat eine Vollziehungsverordnung verabschiedet. Damit wird unter anderem die Aufteilung der Gebühreneinnahmen aus dem Verkauf von Ausweisen zwischen Kanton und Gemeinden geregelt. Um die Kostendeckung beim Kanton sicher zu stellen, werden die nach Abzug des Bundesanteils verbleibenden Einnahmen hälftig zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt. Die Gemeinden erhalten trotzdem höhere Beträge als bisher. Damit können die zusätzlichen Aufwendungen der Gemeinden gedeckt werden.