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Neue Zuständigkeit für Messwesen und Preisbekanntgabe :
Stärkung des Verbraucherschutzamtes

Wechsel innerhalb der Kantonsverwaltung: Die Zuständigkeit für Messwesen und Preisbekanntgabe wurde per 1. Januar 2007 vom Amt für Wirtschaft und Arbeit zum Amt für Verbraucherschutz verschoben. Damit erhält die Bevölkerung eine einheitliche Anlaufstelle für Anliegen des Verbraucherschutzes.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat per 1. Januar 2007 den gesamten Vollzug des Messwesens und den Vollzug der Preisbekanntgabeverordnung vom Amt für Wirtschaft und Arbeit (Departement Volkswirtschaft und Inneres) in das seit kurzem bestehende Amt für Verbraucherschutz (Departement Gesundheit und Soziales) verschoben. Damit geht unter anderem die Zuständigkeit für die kant. Fachstellen Messwesen (vormals Eichämter) AG+1, AG+2 und AG+3, für die Deklaration von Gewichten und Füllmengen, für die öffentlichen Waagen und für die Kalibrierstelle für Waagen an das Verbraucherschutzamt über.

Durch die Schaffung des Verbraucherschutzamtes im September 2005 wurde für die Bevölkerung eine wichtige Anlaufstelle geschaffen (vergleichbar mit den deutschen Verbraucherschutzorganisationen). Mit der Verschiebung der Vollzugsaufgaben im Messwesen und der Preisbekanntgabe / Preisanschreibung wird der Verbraucherschutz konkreter und umfassender gewährleistet. Dies entspricht den Zielsetzungen einer wirkungsorientierten Verwaltung. Nebst den Konsumentinnen und Konsumenten profitieren insbesondere auch die Betriebe durch eine geringere Belastung mit Kontrollen, durch den Synergiennutzen zwischen Lebensmittelkontrolle, Chemikalienkontrolle und Messwesen.

  • Departement Gesundheit und Soziales