Neue Regelung bei der Prämienverbilligung
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Kanton Aargau erfüllt 50-Prozent-Auszahlung
Mit der Senkung des Prozentsatzes beim massgebenden Einkommen von 10 auf 9 Prozent und der Erhöhung der Richtprämie auf 2'250 Franken erfüllt der Kanton Aargau ab diesem Jahr die Vorgaben der Prämienverbilligung. Dem Kanton Aargau entstehen jährliche Mehrkosten von rund 14 Millionen Franken.
Laut geltendem Gesetz können die Kantone den vom Bund vorgeschriebenen auszuzahlenden Anteil um maximal 50 Prozent kürzen. Im gleichen Ausmass kürzt auch der Bund seinen Beitrag an die Kantone.
Die bisherige Regelung für den Bezug von Prämienverbilligungen richtete sich im Aargau an der Grenze von 10 Prozent des massgebenden Einkommens aus. Dieses errechnet sich aus dem steuerbaren Einkommen plus einem Fünftel des steuerbaren Vermögens.
Obwohl der Kanton Aargau alle Bezugsberechtigen anschrieb, blieb die Höhe der ausbezahlten Prämienverbilligungsbeträge auch im Jahr 2000 unter der vom Bund festgelegten Minimalauszahlung von 50 Prozent. Nach Verhandlungen mit dem Bund konnte ein Vergleichsvorschlag ausgearbeitet werden. Demnach verzichtet der Bund auf die nachträgliche Auszahlung der in den Jahren 1996 bis 1999 aufgelaufenen nicht ausbezahlten Prämienverbilligungen in der Höhe von 210 Millionen Franken (Anteil Aargau: rund 80 Millionen Franken). Dafür erfüllt der Kanton Aargau schon ab diesem Jahr die gesetzlich festgelegte Minimalauszahlung von 50 Prozent. Dies wird möglich durch eine Senkung des Satzes von 10 auf 9 Prozent beim massgebenden Einkommen sowie durch eine Erhöhung der Richtprämie von derzeit 2'100 Franken auf 2'250 Franken für Erwachsene. Zusätzlich wird beim steuerbaren Einkommen bereits im Jahr 2001 der im neuen Steuergesetz deutlich höhere Kinderabzug berücksichtigt. Dieser hätte sich im Normalfall erst ab dem Auszahlungsjahr 2004 ausgewirkt.
Die Kosten für diese Lösung belaufen sich auf jährlich zusätzlich rund 14 Millionen Franken. Die einmaligen Kosten für die Durchführung bei der Sozialversicherungsanstelt des Kantons Aargau betragen maximal 1 Millionen Franken.
Für dieses Jahr sind im Kanton Aargau Prämienverbilligungen in der Höhe von rund 122 Millionen Franken vorgesehen, wobei sich der Anteil des Kantons Aargau auf rund 45 Millionen Franken beläuft. Der höhere Anspruch für das Jahr 2001 muss nicht geltend gemacht werden. Er wird für die Personen, die bereits dieses Jahr Prämienverbilligungen beziehen, automatisch berechnet. Für aufgrund dieser Regelung neu Anspruchsberechtigte wird der Verbilligungsbeitrag anhand der Anmeldung für das Jahr 2002 ermittelt. Die Verbilligung soll soweit wie möglich über die Krankenkassen erfolgen.