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Nachaktion Feuerbrand :
Nachkontrollen in Hausgärten und Anlagen

Mit Erfolg wurde vor zwei Jahren die Pflanzenseuche Feuerbrand bekämpft. Um ein Wiederaufflackern zu verhindern, hat der Regierungsrat eine Nachkontrolle und Nachrodung der anfälligen Cotoneaster angeordnet.

Zur Bekämpfung des Feuerbrandes entfernten die von den Gemeinden beauftragten Fachleute im Frühjahr 1998 alle hochanfälligen Cotoneaster-Zierpflanzen. Bis Ende Juli 1998 wurden mehr als 24'700 Stück hochwachsende und rund 62'500 Quadratmeter niederwachsende Cotoneaster-Zierpflanzen gerodet und fachgerecht entsorgt. Die in mehr als 12 Prozent der Aargauer Gemeinden durchgeführten Erfolgskontrollen lassen auf sehr gute Erfassungs- und Rodungsarbeiten schliessen.

Als Folge der flächendeckenden Rodungsaktion unter Anleitung der kantonalen Zentralstelle für Pflanzenschutz hat sich der Feuerbrand im Kanton Aargau in den beiden letzten Jahren nicht mehr weiter ausgebreitet. Erwartungsgemäss bildeten sich aber an zahlreichen Wurzelstöcken von gerodeten Cotoneastern Wiederaustriebe. Die Informationskampagnen der Zentralstelle für Pflanzenschutz bewirkten, dass die meisten Wiederaustriebe durch die Gartenbesitzer und -besitzerinnen entfernt und die Wurzelstöcke abgetötet wurden. Zur Sicherheit ist nun eine flächendeckende Schlusskontrolle mit Eliminierung der verbliebenen Stockausschläge und allenfalls neu entdeckter Pflanzen notwendig. Verantwortlich für diese Nachaktion sind die Gemeinden. Die Kosten der Aktion werden wiederum gemeinsam von Kanton und Bund getragen.

Die Massnahmen zur Bekämpfung des Feuerbrandes liegen auch im öffentlichen Interesse. Die besonders gefährdeten Hochstamm-Kernobstbäume haben für das Landschaftsbild und den Naturschutz einen hohen Stellenwert. Bedroht sind nicht nur die zahlreichen landwirtschaftlichen Obstbaumkulturen und über 30 Baumschulquartiere, sondern auch unzählige Obstbäume und Zierpflanzen in den Privatgärten.

Hoch anfällige Cotoneaster-Arten

Entfernt und entsorgt werden alle Pflanzen der Arten: Cotoneaster salicifolius floccosus, Cotoneaster bullatus, Cotoneaster franchetti, Cotoneaster watereri, Cotoneaster watereri "Cornubia" und Cotoneaster salicifolius "Herbstfeuer".

Mit Ausnahme der Cotoneaster salicifolius "Herbstfeuer" handelt es sich hier ausschliesslich um hochwachsende Zierpflanzen. Nicht betroffen sind somit die in den Hausgärten besonders verbreiteten kriechenden Cotoneaster dammeri.

  • Staatskanzlei