Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Listenverbindungen der Nationalratswahlen vom 20. Oktober 2019

Für die Nationalratswahlen vom 20. Oktober 2019 sind fünf Listenverbindungen und acht Unterlistenverbindungen vereinbart worden.

Die Frist für die Anmeldung von Listenverbindungen und Unterlistenverbindungen bei der Staatskanzlei ist am Montag, 12. August 2019, um 12.00 Uhr abgelaufen. Listenverbindungen dienen bei den Nationalratswahlen dem Zweck, die Chancen der teilnehmenden Parteien und Gruppierungen auf einen Sitzgewinn zu erhöhen. Aus Sicht der Stimmberechtigten führen Listenverbindungen dazu, dass Reststimmen besser verwertet werden.

Innerhalb von Listenverbindungen gibt es zusätzlich sogenannte Unterlistenverbindungen. Wenn eine Partei oder Gruppierung mehrere Listen einreicht, welche sich beispielsweise durch einen Zusatz zur Kennzeichnung des Alters, des Geschlechts, des Flügels einer Gruppierung oder der Region unterscheiden, sind diese miteinander unterverbunden.

Folgende Listenverbindungen wurden bei der Staatskanzlei angemeldet:

Listengruppe 1

  • SVP: Listen 01a und 01b (Unterlistenverbindung)
  • FDP: Liste 03a und 03b (Unterlistenverbindung)
  • EDU: Liste 09
  • T65+: Liste 14

Listengruppe 2

  • SP: Listen 02a bis 02e (Unterlistenverbindung)
  • Grüne: Liste 03a und 03b (Unterlistenverbindung)
  • PPAG: Liste 10

Listengruppe 3

  • CVP: Listen 04a bis 04i (Unterlistenverbindung)
  • glp: Liste 06a, 06b und 06c (Unterlistenverbindung)

Listengruppe 4

  • BDP: Listen 07a, 07b und 07c (Unterlistenverbindung)
  • EVP: Listen 08a, 08b und 08c (Unterlistenverbindung)

Listengruppe 5

  • LOVB: Liste 11
  • FW AG: Liste 12
  • LS: Liste 13

Die Liste 15 (DU – Die Unabhängigen) geht keine Listenverbindung ein.

  • Staatskanzlei