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Kurpark Baden: Beschwerden gutgeheissen :
Regierungsrat erlässt Planungszone und hebt Baubewilligung auf

Der Regierungsrat hat die Beschwerdeanträge auf Erlass einer Planungszone im Kurpark Baden in Zusammenhang mit dem geplanten Erweiterungsbau der Stadtcasino Baden AG gutgeheissen.

Am 22. Dezember 2003 erteilte der Stadtrat Baden der Stadtcasino Baden AG die Baubewilligung für den Annexbau des Stadtcasinos sowie die Erweiterung der bestehenden Terrasse und des unterirdischen Parkhauses. Das Bauprojekt hatte vorgängig bei der Bevölkerung zu Diskussionen geführt und war Anstoss für die Einreichung der sog. "Kurpark-Initiative", die einen umfassenden Schutz aller in der Bau- und Nutzungsordnung der Stadt Baden (BNO) aufgeführten "Gartenanlagen in öffentlichem Besitz" zum Ziel hat. Am 8. Februar 2004 sprach sich das Stimmvolk von Baden für die Annahme der "Kurpark-Initiative" aus.

In der Folge erhoben verschiedene Gegner des Bauprojekts Beschwerde gegen die vom Stadtrat erteilte Baubewilligung und beantragten zum Schutz der Umsetzung der "Kurpark-Initiative" den Erlass einer Planungszone für den Kurpark in Baden.

Der Regierungsrat kam zum Schluss, dass das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung der Entscheidungsfreiheit der Planungsbehörden das private Interesse der Bauherrschaft an der Realisierung des Bauprojekts überwiege. Dies hauptsächlich darum, weil für die Realisierung des geplanten Bauprojektes erhebliche, optisch markant in Erscheinung tretende Eingriffe in den Kurpark notwendig sind. Diese würden die Umsetzung der "Kurpark-Initiative" durch den Einwohnerrat erschweren oder könnten sie sogar verunmöglichen.

Die vom Regierungsrat erlassene Planungszone für alle "Gartenanlagen in öffentlichem Besitz" ist somit auch auf das Baugesuch der Stadtcasino Baden AG anwendbar. Dies hat zur Folge, dass die bereits erteilte Baubewilligung aufgehoben und das Baugesuch bis zur Umsetzung der Kurpark-Initiative mittels einer Änderung der BNO bzw. bis zum Ablauf der Planungszone am 8. Februar 2009 zurückgestellt wird. Der Regierungsrat beauftrage den Stadtrat Baden, die Planungszone während 30 Tagen öffentlich aufzulegen.

Der Entscheid des Regierungsrates kann von den Verfahrensbeteiligten innerhalb von 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht angefochten werden.

  • Staatskanzlei