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Innovative Wege im betrieblichen Umweltschutz :
DSM Werk Sisseln und kantonale Behörden unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

Betriebe mit Umweltmanagementsystem sind verpflichtet, regelmässig zu prüfen, ob sie die Vorgaben der Umweltschutzgesetze einhalten. Es ist daher naheliegend, diese Prüfungen auch gegenüber den Behörden verwenden zu können, um Doppelspurigkeiten bei der Umweltüberwachung zu vermeiden. Das DSM Werk Sisseln hat als erster Betrieb im Aargau mit den kantonalen Behörden im Sinne eines Pilotprojekts eine diesbezügliche Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

Ein Umweltmanagementsystems (UMS) ist dazu geeignet, die Umweltleistung eines Betriebs zu steigern und seine Konformität zur geltenden Umweltschutzgesetzgebung auch ohne umfassende staatliche Kontrollen sicherzustellen. In diesem Bewusstsein haben die Firma DSM Nutritional Products AG, Zweigniederlassung Werk Sisseln (DSM Sisseln) und die für den Schutz der Umwelt zuständigen Fachstellen des Kantons Aargau eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.

Die DSM Sisseln betreibt seit Jahren ein UMS nach der ISO Norm 14001. Das Unternehmen ist deshalb in der Lage, die Auswirkungen seiner Tätigkeiten auf die Umwelt selbständig zu erfassen und laufend zu kontrollieren.

Mit der am 8. Juni 2009 abgeschlossenen Vereinbarung regeln die Parteien ihre Zusammenarbeit im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes. Die Vereinbarung koordiniert die Kontrollen und Massnahmen beim Vollzug der Umweltschutzgesetzgebung zwischen der DSM und der Behörde. Ein institutionalisierter Informationsaustausch soll das bereits heute bestehende Vertrauensverhältnis der Vertragspartner stärken. Zudem werden damit allfällige Doppelspurigkeiten zwischen Tätigkeiten des Unternehmens und der Behörde beseitigt.

Die DSM informiert die Behörde periodisch und von sich aus über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Umwelt, die Einhaltung des Umweltrechts sowie über bevorstehende Änderungen ihrer Tätigkeiten. Sie stellt der Behörde alle Daten ihrer Mess- und Kontrolltätigkeiten gemäss dem vereinbarten "Prüfplan Umwelt und Sicherheit" zu. Ebenso informiert die DSM die Behörde ohne Verzug über Unregelmässigkeiten im Betrieb, welche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Das Unternehmen legt die jährlichen Umweltziele unter Berücksichtigung der Behördenvorgaben fest.

Kernstück der unterzeichneten Vereinbarung sind die für den Betrieb relevanten Detailvorschriften zur Umweltschutzgesetzgebung sowie zu den Belangen Chemikaliensicherheit und Störfallvorsorge. Diese wurden aufgrund aller in der bald 40-jährigen Geschichte des Unternehmens je erlassenen Auflagen und Vereinbarungen zusammengestellt.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt