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Informations- und Werbebeilagen der an den Nationalratswahlen teilnehmenden Parteien und Gruppierungen :
Wenn Flyer fehlen, können diese bei den Gemeinden oder beim Kanton nachbezogen werden

Die an den Nationalratswahlen teilnehmenden Parteien und Gruppierungen können den amtlichen Wahlunterlagen Informationsprospekte (Flyer) beilegen lassen. Sie sind in zwei separate Kuverts verpackt und werden in den nächsten Tagen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zugestellt. Nachkontrollen zeigten, dass bei einigen wenigen Kuverts vereinzelte Flyer fehlten. In diesem Fall können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger diese bei ihren Gemeinden oder elektronisch über die Webseite des Kantons nachbeziehen.

In den nächsten Tagen werden durch die 212 Aargauer Gemeinden rund 450'000 Wahlunterlagen verschickt. Neben den amtlichen Wahldokumenten (Wahlzettel und -listen, Stimmrechtsausweis, Wahlanleitung) enthalten diese auch Informations- und Werbebeilagen der an den Nationalratswahlen teilnehmenden Parteien und Gruppierungen. Im Kanton Aargau sind es insgesamt 17 Flyer, die auf zwei Kuverts aufgeteilt sind. Die Verpackung dieser Werbe- und Informationsbeilagen erfolgte zentral bei einem spezialisierten Unternehmen. Beim Zusammenstellen des Wahlversandes zeigten Nachkontrollen, dass in einigen wenigen Fällen Flyer fehlten. Diese Kuverts wurden aussortiert. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass vereinzelt auch weitere Kuverts betroffen sind.

Das kantonale Wahlbüro hat die Gemeinden und die an den Wahlen teilnehmenden Parteien und Gruppierungen darüber informiert. Die Gemeinden verfügen über Reserve-Unterlagen. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die das Fehlen von Flyern feststellen, können diese bei ihrer Gemeinde oder ab dem 23. September 2019 elektronisch über die Webseite des Kantons (www.ag.ch/flyer) beziehen.

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