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Hohe Arbeitsbelastung der Strafverfolgungsbehörden :
Jahresbilanz der Aargauer Strafverfolgung 2002

Die Drogenszene am Bahnhof Aarau, die Zunahme von banden- und gewerbsmässig verübten Straftaten, die Kinderpornographie und der Anstieg der Inhaftierungen von Jugendlichen haben im vergangenen Jahr die Strafverfolgungsbehörden besonders stark beansprucht. Die revidierte Strafprozessordnung ermöglicht in Zukunft rationellere Verfahren.

Die Strafverfolgung wird im Kanton Aargau neben der Polizei von den elf Bezirksämtern, vom Untersuchungsamt sowie von der Staats- und Jugendanwaltschaft durchgeführt. An der heutigen Medienkonferenz sind die Aufgaben, das Zusammenwirken und auch die Probleme der Aargauer Strafverfolgungsbehörden aufgezeigt worden.

Die offene Drogenszene am Bahnhof Aarau mit den zumeist afrikanischen Asylbewerbern als Drogendealer beschäftigte die Öffentlichkeit vergangenes Jahr besonders stark. Die sogenannte Aktion Forte (u.a. erhöhte Polizeipräsenz und intensive Personenkontrollen) führte zu einer merklichen Beruhigung der Situation. Die vermehrten Aufklärungen von Straftaten hatten für die Strafverfolgungsbehörden eine höhere Arbeitsbelastung zur Folge. Die durch die Staatsanwaltschaft zu beurteilenden Haftfälle wuchsen um fast einen Drittel an. Auch die Gefängnisbelegung war hoch.

Die Strafverfolgungsbehörden hatten im vergangenen Jahr auch eine markante Zunahme von banden- und gewerbsmässig verübten Straftaten zu verzeichnen. Ausländische Staatsbürger, unter anderem sogenannte Kriminaltouristen aus dem benachbarten Grenzland fielen als Verdächtige besonders auf.

Die aufgedeckten Fälle von Kinderpornographie haben die Öffentlichkeit ebenfalls stark bewegt. Das Kantonale Untersuchungsamt führt dazu ein Grossverfahren mit 98 Beschuldigten durch. Von grossen Strafverfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität blieb der Aargau im vergangenen Jahr verschont.

Die Staatsanwaltschaft hat sich insbesondere mit der Häuslichen Gewalt und dem illegalen Hanf-Anbau und Hanf-Handel auseinandergesetzt. Die Jugendanwaltschaft hatte bei den Jugendstrafverfahren erstmals seit 12 Jahren keine weitere Steigerung zu verzeichnen; sie konnte eine ganz leichte Beruhigung feststellen.

Bei den Jugendlichen hat sich aber während dem vergangenen Jahr eine überdurchschnittliche und auffällige Steigerung bei den Inhaftierungen ergeben. Dies hängt unter anderem mit einer Reihe von ernsthaften Gewaltdelikten von Jugendlichen und der Inhaftierung von jugendlichen Kriminaltouristen zusammen.

Auf den 1. Januar 2003 ist das revidierte Gesetz über die Strafrechtspflege in Kraft getreten. Die wichtigsten Revisionspunkte sind die Rationalisierung des Strafverfahrens durch die Erhöhung der Strafbefehlskompetenz der Bezirksamtmänner (Freiheitsstrafen bis zu 90 Tagen), die Einführung des Einzelrichters bzw. der Einzelrichterin und die Schaffung rascherer Verfahrensabläufe.

  • Staatskanzlei