Heroinabgabe für schwerstabhängige Drogensüchtige
:
Regierungsrat verabschiedet Botschaft an Grossen Rat
Nach der positiven Volksabstimmung über den dringlichen Bundesbeschluss zur heroingestützten Behandlung im Juni und den guten Erfahrungen aus den wissenschaftlich begleiteten Versuchen mit der kontrollierten Heroinabgabe soll in Aarau und Baden unter der Leitung des Externen Psychiatrischen Dienstes Heroin an Schwerstsüchtige abgegeben werden.
Seit 1994 laufen in 13 Schweizer Städten und in einer Strafanstalt "Versuche für eine ärztliche Verschreibung von Betäubungsmitteln" als Teil der Massnahmen des Bundes zur Verminderung der Drogenprobleme. Nach dem Vorliegen der gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene will auch der Aargau diese Behandlungsform im nächsten Jahr einführen. Den Grundsatzentscheid dazu hat der Grosse Rat mit der Genehmigung des Planungsberichtes Suchthilfe III im Juni des vergangenen Jahres gefällt.
Das Angebot richtet sich an schwerstabhängige Süchtige, die mit der bestehenden Palette der Suchthilfe nicht erreicht werden können und soll die negativen Folgen des illegalen Drogenkonsums vermindern. Ziele der heroingestützten Behandlung sind die Verbesserung des Gesundheitszustandes, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie der Verzicht auf nicht verschriebene Substanzen und Delinquenz. Langfristiges Ziel bleibt auch in der heroingestützen Behandlung die Drogenabstinenz.
Das in der Botschaft an den Grossen Rat vorgestellte Konzept sieht vor, dass unter der Leitung des Externen Psychiatrischen Dienstes des Kantons Aargau in Aarau und Baden je eine Abgabestelle geführt wird. Die strengen Aufnahmekriterien in das Heroinverschreibungsprogramm stellen dabei sicher, dass die heroingestützte Behandlung nur als letzte Möglichkeit in der Behandlungskette für Drogenabhängige in Frage kommt. Aufgrund der restriktiven Bewiligungspraxis rechnet das Gesundheitsdepartement für den ganzen Kanton mit rund 50 - 60 Süchtigen, welche die Aufnahmekriterien erfüllen dürften. Für Personen mit einem Wohnsitz, der eine vernünftige Erreichbarkeit einer aargauischen Abgabestelle nicht gewährleistet, soll die Zusammenarbeit mit ausserkantonalen Verschreibungsprogrammen gesucht werden.
Die beantragte dezentrale Heroinabgabe ist als Pilotprojekt für zwei Jahre konzipiert. Sollte in diesem Zeitraum wegen zu geringer Patientenzahlen die angestrebte Kostendeckung nicht erreicht werden, ist vorgesehen, die Heroinabgabe in Brugg zu zentralisieren.